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Ortsrecht

Paragraphen-Zeichen

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.

Nachfolgende Satzungen und Verordnungen sind nach Themengebieten geordnet. Es handelt sich um PDF-Dateien, die allerdings noch nicht barrierefrei sind.

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