Inhalt

Stadtrat

Entscheidet der Bundestag über Bundesrecht und der Landtag über das Landesrecht, obliegt dem Stadtrat die Aufgabe, das kommunale Recht vor Ort zu prägen und gestalten. Festgehalten sind die Aufgaben des Stadtrates einer Kommune in Nordrhein-Westfalen im § 40 der Gemeindeordnung für das Land NRW. Da heißt es, dass „die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister, der gleichzeitig Vorsitzender des Rates ist, vertreten. Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister."

Seit der Kommunalwahl am 13. September 2020 gehören dem Rat der Stadt Tönisvorst 48 Mitglieder (zuvor 38) an. Mit Bürgermeister Uwe Leuchtenberg (SPD) als Vorsitzenden sind es insgesamt 49 Mitglieder.

Vertreten sind - neben dem Bürgermeister - sechs Fraktionen:

CDU mit 17 Sitzen, SPD mit 11 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 10 Sitzen, die UWT (Unabhängige Wählergemeinschaft Tönisvorst) mit 4 Sitzen, die GUT (Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster) mit 3 Sitzen und die FDP mit 2 Sitzen. Dazu kommt noch ein fraktionsloses Mitglied.

Die Zusammensetzung des neuen Stadtrates als Diagramm:

Darstellung der Sitzverteilung im Rat

Wer wissen will, wer im Einzelnen für welche Fraktion im Rat tätig ist: Hier der Link zum Ratsinformationssystem. Informationen zu den in Tönisvorst ansässigen Parteien und Wählergemeinschaften findet man unter dem Punkt Parteien und Wählergemeinschaften.