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Wahlen
Wahlergebnisse
Wer sich für die Ergebnisse der vergangenen Wahlen interessiert, die können Sie hier finden:
Landtagswahl am 15. Mai 2022
In Nordrhein-Westfalen wird alle fünf Jahre der Landtag gewählt.
Die kommende Landtagswahl findet am Sonntag, den 15. Mai 2022, statt.
In der Stadt Tönisvorst sind ca. 22.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Landtagswahl teilzunehmen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tage vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in NRW hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbundsystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Wählerinnen und Wähler haben deshalb zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt.
Mit der Zweitstimme werden die weiteren Abgeordneten nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich in der 15. Kalenderwoche, zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Zusätzlich sind u.a. die Adressdaten des jeweiligen Wahllokals enthalten. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Telefon: 02151/999-165) – beim Wahlamt der Stadt Tönisvorst.
Zuzug/ Umzug/ Fortzug
Informationen zur Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich Zuzug, Umzug und Fortzug können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und einsehen.
Briefwahl
Die Anforderung von Briefwahlunterlagen ist über die Wahlbenachrichtigung möglich. Besonders unkompliziert ist der Scan eines QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ dazu können Sie über unsere Homepage die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Ebenfalls möglich ist die Beantragung per Email über wahlen@toenisvorst.de. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt an die Wahldienststelle gesendet werden kann.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist gesetzlich nicht möglich.
Die Wahldienststelle befindet sich im Verwaltungsgebäude, Bahnstr. 15, 47918 Tönisvorst.
Der Starttermin, voraussichtlich der 11.04.2022, wird über das Internetangebot der Stadt Tönisvorst, bekanntgegeben.
Wahlscheine können bis zum 13.05.2022, 18 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt! Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 14.05.2022, 12 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig Kontakt mit der Wahldienststelle auf, denn wenn für Sie bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung der Wahl sucht die Stadt Tönisvorst Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Bei Rückfragen zur Briefwahl oder zur Meldung als Wahlhelferin und Wahlhelfer, können Sie sich per E-Mail gerne an wahlen@toenisvorst.de oder an 02151/ 999-165 wenden.
Öffnungszeiten der Wahldienststelle am Wahlwochende
Freitag, 13.05.2022: 8 - 18 Uhr
Samstag, 14.05.2022: 10 - 12 Uhr
Wahltag: ab 8 Uhr
Es empfiehlt sich in jedem Fall vorab eine telefonische Kontaktaufnahme unter 02151/999-165