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Schülerbeförderung
Im Rahmen der derzeit gültigen Schülerfahrkostenverordnung besteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger, wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) von dem Hauptwohnsitz in der einfachen Entfernung bis zur Schule für die Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe mehr als 2 km,
- der Sekundarstufe I (5. – 10. Klassen) mehr als 3,5 km und
- der Sekundarstufe II (11. -12. Klassen) mehr als 5 km beträgt.
Der Erstattungshöchstbetrag liegt bei maximal 100 Euro monatlich.
Im Auftrag der Stadtverwaltung sind im gesamten Stadtgebiet Schulbusse eingesetzt. Die Teilnahmeberechtigung an diesem Schülerspezialverkehr wird auf Antrag von der Stadtverwaltung beschieden.
Bei Inanspruchnahme des öffentlichen Personenverkehrs kann ein Antrag auf ein ermäßigtes SchokoTicket gestellt werden.
Den „Antrag auf Feststellung der Anspruchsberechtigung für ein ermäßigtes Schülerticket“ erhalten Sie ebenfalls bei der Stadtverwaltung. Voraussetzung ist, dass eine städtische Schule besucht wird.
Die erforderlichen ausfüllbaren Dokumente zum Download finden Sie hier:
Merkblatt und Anträge:
- Merkblatt zur Schülerfahrkostenerstattung
- Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises
- Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten
Merkblatt und Antrag für die Schülerinnen und Schüler im Praktikum:
- Merkblatt zur Schülerfahrkosten im Praktikum
- Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten im Praktikum
Die aktuellen Bussfahrpläne finden Sie hier:
(Linie 6 / 6a beinhaltet die erste und zweite Hinfahrt ab Vorst)
- Fahrplan der Linie 4
- Fahrplan der Linie 6
- Fahrplan der Linie 6 a
- Fahrplan der Linie 7
- Fahrplan der Linie 8
- Fahrplan der Linie 8 a