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Ferienspaß
TönisVorster Ferienspaß 2021
Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie, wird der beliebte TönisVorster Ferienspaß auch 2021 wieder im gleichen Umfang wie im vergangenen Jahr unter den erforderlichen Hygienebedingungen stattfinden. Die Abteilung Kinder und Jugendliche der Stadt Tönisvorst freut sich auch in diesem Jahr eine Betreuung im Umfang des Vorjahres anbieten zu können.
Diese Ferienbetreuung findet vom 26. Juli bis 13. August 2021 auf dem Schulgelände im Kirchenfeld im Ortsteil St. Tönis statt. Unter Beachtung des Infektionsschutzes werden maximal 20 Kinder gleichzeitig am Standort betreut werden. Die Angebote sind dabei bunt und vielfältig. Es gibt ein tägliches Mittagessen. Ein Pendelbus wird nicht eingesetzt.
Die Online-Anmeldung startet ab dem 12. April 2021 um 10:00 Uhr unter
Iris.jung@toenisvorst.de.
Die ersten 20 Anmeldungen pro Woche bekommen einen Platz. Bitte geben Sie dazu in der E-Mail Ihre gewünschte Woche (ggf. auch einen Zweit- und Drittwunsch) an.
Die E-Mail-Anmeldung wird bis zum 16. April 2021 geschaltet sein sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Die tägliche Betreuungszeit ist von 8.00 bis 16.30 Uhr.
Die Preise für eine Woche betragen:
58,00 € für das erste Kind
48,00 € für das 1. Geschwisterkind
40,00 € ab dem 2. Geschwisterkind
35,00 € Bildungs- und Teilhabeberechtigte
An dieser Stelle der Hinweis: Ein Kind kann jeweils nur für eine Woche angemeldet werden. Eine Anmeldung für alle drei Wochen ist nicht möglich, um möglichst vielen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen und vielen Familien eine Entlastung zu bieten.
Es kann zu folgenden Wochen angemeldet werden:
Woche 1: 26. bis 30. Juli 2021
Woche 2: 02. bis 06. August 2021
Woche 3: 09. bis 13. August 2021
Falls Sie einen Platz bekommen, meldet sich die Fachabteilung bei Ihnen um einen persönlichen Termin zur Vertragsunterzeichnung und Bezahlung zu vereinbaren.
Sollten alle Plätze schon belegt sein, bekommen Sie auch eine kurze Rückmeldung.
ACHTUNG:
Die Anmeldung erfolgt auf Grund aktueller gesetzlicher Vorgaben. Die Ferienbetreuung findet nur statt, wenn es die dann geltende Corona-Schutzverordnung zulässt.