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Steuerwesen

Im Bereich Steuerwesen werden die sogenannten Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren,  Niederschlagswassergebühren, Schmutzwassergebühren sowie die Gewässerunterhaltungsgebühren) bei den Grundstückseigentümern mit dem Bescheid über Steuern und sonstigen Abgaben erhoben und „in Rechnung" gestellt. Weiterhin werden die Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie die Vergnügungssteuer bearbeitet. Diese Steuern werden ebenfalls bei den Steuerpflichtigen mit dem entsprechenden Steuerbescheid festgesetzt. Auch im Bereich des Städtischen Abwasserbetriebes ist der Bereich Steuerwesen tätig.

Zu den aktuellen Entwicklungen betreffend der beim Bundesverfassungsgericht vorliegenden Entscheidung zur Grundsteuer verweise ich auf die nachfolgenden Erläuterungen zur Grundsteuer.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Ich will mein Haus/meine Eigentumswohnung verkaufen. Was muss Ich beachten?

Sie haben eine Immobilie veräußert oder erworben? Dann beachten Sie bitte folgendes: Das Steueramt wird nicht unmittelbar von den Notaren oder dem Grundbuchamt über den Eigentumswechsel unterrichtet. Informationen über den Eigentumswechsel gehen hier, nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages, erst sehr viel später durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes ein. Die Fortschreibung des Grundbesitzes auf den Erwerber seitens des Finanzamtes erfolgt grundsätzlich zum 01. Januar des auf den Zeitpunkt der Veräußerung folgenden Jahres. Bei einem Eigentumswechsel endet daher die Grundsteuerpflicht nicht schon zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs (Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf den Erwerber). Der bisherige Eigentümer bleibt für das gesamte Kalenderjahr Steuerschuldner und damit auch zahlungspflichtig. Ungeachtet dessen besteht die Möglichkeit die anteilige Grundsteuer des laufenden Kalenderjahres mit dem Erwerber nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag zu verrechnen. Sofern der Grundbesitz in seiner Gesamtheit veräußert wurde, kann der Eigentumswechsel hier vorab bearbeitet werden. Gegen Vorlage des Kaufvertrages bzw. einen Auszug mit Angaben über

  • die Vertragsparteien (Veräußerer und Erwerber)
  • den Vertragsgegenstand (Gemarkung, Flur, Flurstück usw.)
  • Besitzübergang (mit Kaufpreiszahlung bitte Nachweis über vollständige Kaufpreiszahlung beifügen)

erfolgt die Umschreibung auf den Erwerber zum 01.01. des Folgejahres.

Was ist die Grundsteuer und wie wird sie berechnet?

Die Grundsteuer gehört wie die Gewerbesteuer zu den Realsteuern. Sie bezieht sich daher ausschließlich auf den Grundbesitz. Die Grundsteuer wird unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers und von individuellen Belastungen des Grundbesitzes erhoben. Unterschieden wird die Grundsteuer in

  • Grundsteuer A (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft)
  • Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke und Immobilen)Berechnung der Grundsteuer

Besuchen Sie unsere ausführlichen Informationen zur Grundsteuer.

Aktuelle Entwicklung zur Grundsteuer:

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer

Am 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine seit langem erwartete Entscheidung zum Bewertungsrecht und zur Grundbesteuerung verkündet. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Neuregelung der Grundsteuer und setzt dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis zum 31.12.2019.

Für die Umsetzung dieser Neuregelung bleibt hiernach allerdings noch Zeit bis Ende 2024.

Das heißt, dass die Städte die Grundsteuer bis zur Umsetzung der Neuregelung nach den bisherigen Regelungen erheben dürfen.

Was sind Grundbesitzabgaben?

Zu den sogenannten Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuer, die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Entwässerung sowie die Verbandsumlagen der Wasser- und Bodenverbände. Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die v.g. Gebühren (auch öffentliche Abgaben) als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben. Sofern Sie ein Grundstück oder eine Immobilie Ihr Eigen nennen, werden die Grundbesitzabgaben mit dem „Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben" festgesetzt. Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gebühren ist das KAG sowie die städtischen Satzungen.

Die Grundbesitzabgaben werden im Allgemeinen zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr festgesetzt und sind zu je einem Viertel des Gesamtbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Abweichend hiervon können Sie den Jahresbetrag der Grundbesitzabgaben auch zum 01.07. zahlen. Ein entsprechender Antrag kann schriftlich bis zum 30.09. mit Wirkung ab dem Folgejahr gestellt werden. Dieser Antrag kann selbstverständlich jederzeit rückgängig gemacht werden, Änderungen im laufenden Kalenderjahr sind allerdings nicht möglich.

Ich bin mit meinem Bescheid nicht einverstanden. Was kann ich tun?Zum 01.01.2016 wurde unter anderem für die Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, etc.) das Widerspruchsverfahren wiedereingeführt. In diesen genannten Bereichen haben Sie nunmehr Gelegenheit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einzulegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.
Was ist die Gewerbesteuer?Die Gewerbesteuer zählt als Realsteuer zu den klassischen Kommunalsteuern und ist in der Regel die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. Der Besteuerung unterliegen gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Grundlage der Steuererhebung ist das Gewerbesteuergesetz.
Was ist die Hundesteuer?Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten eines Hundes erhoben wird. Ziel der Hundesteuer ist die Begrenzung der Anzahl der Hunde in der Gemeinde. Die Festsetzung der Hundesteuer obliegt den jeweiligen Städten und Gemeinden.
Was ist die Vergnügungssteuer?Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer bei der man im Gegensatz zur Verbrauchssteuer von einer "Gebrauchssteuer" spricht. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass mit ihr die erhöhte wirtschaftliche Leistungskraft erfasst werden soll. Sie ist grundsätzlich auf Privatkonsum gerichtet und erfordert das Einsetzen finanzieller Mittel auf Seiten des Vergnügenden. Die Besonderheit der Vergnügungssteuer gegenüber anderen Aufwandssteuern besteht darin, dass der Steuerschuldner nicht der Teilnehmer der vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltung ist, sondern der Veranstalter.

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