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Wohnraumvermittlung

Die Gemeinden sollen Wohnungssuchenden, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen. Dazu benennt die Abteilung für Wohnungswesen den Wohnungssuchenden frei stehende sowie öffentlich geförderte Wohnungen.

Wohnungseigentümer können zugleich besonders günstige Wohnungen dem Amt zur Vermittlung mitteilen.

In der Regel können Wohnungssuchende sich unmittelbar an die unten angegebenen Wohnungsgesellschaften wenden.

Im Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst kann die Allgemeine Wohnungsgenossenschaft Tönisvorst eG (AWG) und im Ortsteil Vorst die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG (GWG) weiterhelfen.

Zusätzlich agieren im Kreisgebiet die Gesellschaften GWG, die bereits oben genannt wurde, die Viersener Aktienbau (VAB), die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Viersen  (GWG-Viersen) sowie der Bauverein Dülken.

Für den Bereich der Stadt Krefeld sind vorrangige Ansprechpartner ebenfalls die bereits oben genannte GWG, das Wohnungsamt der Stadt Krefeld  und die Wohnstätte in Krefeld.