Abfuhrrhythmen der verschiedenen Abfallgefäße:
Graue Restmülltonne:
Grundsätzlich 14tägige Abfuhr (wenn das Volumen ausreicht und keine hygienischen Bedenken entgegenstehen, kann ein Abfuhrintervall übersprungen werden. Gleichzeitig wird damit der entsprechende Gebührensatz eingespart)
Braune Abfalltonne (organische Abfälle: alle unzubereiteten Küchen - und alle Gartenabfälle)
Grundsätzlich 14tägige Abfuhr (wenn das Volumen ausreicht und keine hygienischen Bedenken entgegenstehen, kann ein Abfuhrintervall übersprungen werden. Gleichzeitig wird damit der entsprechende Gebührensatz eingespart)
Grüne Abfalltonne (Papier- und Pappabfälle - auch die mit dem „Grünen Punkt" und dem "Interseroh-Logo")
Grundsätzlich 4wöchentliche Abfuhr (13 Abfuhren/Jahr). Da diese Abfallgefäße nicht am Ultraschallmeßverfahren teilnehmen, wirkt es sich gebührenmäßig nicht aus, wenn das Gefäß seltener zur Entleerung an den Straßenrand gestellt wird.
Gelbe Abfalltonne/Gelbe Abfallsäcke der Dualen Systeme (Leichtstoffverpackungen mit oder ohne dem „Grünen Punkt" oder dem "Interseroh-Logo" )
Seit dem 01.01.2004 grundsätzlich 14tägige Abfuhr.
Nicht in diese Gefäße werden gefüllt: - Einwegglas mit oder ohne dem „Grünen Punkt" oder dem "Interseroh-Logo" (Entsorgung über Glascontainer) - Papiere u. Pappen mit oder ohne d. „Grünen Punkt" oder dem "Interseroh-Logo" (Entsorgung über grünes Abfallgefäß)
Wichtig: Nicht sachgerecht und ordnungsgemäß befüllte Abfallbehälter bleiben ungeleert stehen !!
Inhalt
Abfallsystem
Hier möchten wir Ihnen das in Tönisvorst bereits seit 1997 erfolgreich angewandte Gebührenmodell, welches auf der Grundlage der Ultraschallmessung basiert, näherbringen.
Um die Abfallbehälter und die Abfallmengen einem bestimmten Grundstück genau zuordnen zu können, müssen diese entsprechend gekennzeichnet sein. Dies geschieht durch einen Elektronikchip. Auf diesem Chip ist festgehalten, zu welchem Grundstück der jeweilige Abfallbehälter gehört. Beim Entleeren des Behälters werden diese Daten zunächst elektronisch gelesen. Anschließend erfolgt eine erste Ultraschallmessung mit der das Abfallvolumen im Behälter ermittelt wird. Der Behälter wird geleert, der Inhalt anschließend ein zweites Mal per Ultraschall geprüft. Aus der Differenz zwischen Vorher- und Nachhermessung errechnet sich die tatsächlich entsorgte Abfallmenge. Eventuell in den Behältern verbliebene Rückstände -verklebt, vereist, zu stark verdichtet- beeinflussen die Gebühr somit nicht.
Durch dieses Ultraschallmeßsystem wird bei den Abfallentsorgungsgebühren differenziert nach:
- Grund-/ Behältergebühren
- Entleerungsgebühren und
- Entsorgungsgebühren
Grund-/Behältergebühren
In die Grundgebühr eingerechnet sind die Kosten aller Abfallentsorgungsteilleistungen, wie die Sperrmüll- und Bündelsammlung, die Einsammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die Schadstoffsammlung sowie der allgemeine Verwaltungsaufwand. Als Verteilungsmaßstab wurde die graue Restmülltonne gewählt. Für die Gestellung der Behälter werden kostendeckende Behältergebühren erhoben. Die Grund- und die Behältergebühr der grauen Restmülltonne werden in einer Summe zusammengefaßt.
Entleerungsgebühren
Mit jedem Entleerungsvorgang werden für die Entleerung und den Transport der mit der Entleerung überlassenen Abfälle (Restmüll, kompostierbare Pflanzenabfälle) zur Behandlungsanlage/Deponie Gebühren fällig. Über die Höhe dieser Gebühren wird im Prinzip durch Herausstellen oder Nichtherausstellen der Abfallbehälter entschieden. Bitte bedenken Sie aber auch die hygienischen Probleme bei längeren Abfuhrrhythmen sowie bei organischen Abfällen die Kompostierfähigkeit. Für die grüne Tonne (Papier- und Pappabfälle) werden 13 Abfuhren fix abgerechnet!
Wird in der Absicht, Gebühren sparen zu wollen, der Behälterinhalt stark gepreßt, kann es passieren, daß sich der Inhalt beim Versuch der Leerung nicht aus dem Behälter löst. Der Behälter bleibt dann ungeleert- die Entleerungsgebühr wird dann trotzdem fällig. Ein übervoller Behälter, der sich nicht mehr schließen läßt, wird als übervoll registriert.
Entsorgungsgebühren
Restabfall wird deponiert oder verbrannt.
Pflanzliche Abfälle werden zu Kompost verarbeitet, Papier und Pappe werden sortiert und der Wiederverwertung zugeführt. Auch sperrige Abfälle, Elektro-/Elektronikaltgeräte und Schadstoffe werden sortiert, zerlegt und behandelt. Soweit wie möglich erfolgt eine Wiederverwertung, nicht Verwertbares wird schadlos beseitigt. All diese entsorgungswirtschaftlichen Maßnahmen kosten Geld. Dieses Geld ist von der Stadt an den Kreis, der für die Behandlung und Beseitigung der Abfälle zuständig ist, zu zahlen und der Stadt durch die Verursacher zu ersetzen. Die der Stadt entstehenden Kosten fließen in die Entsorgungsgebühren ein. Die Höhe der Gebühren bemißt sich nach den der Stadt mit den Behälterentleerungen überlassenen Mengen, die bei der grauen Tonne (Restmüll) und der braunen Tonne (organische Abfälle) per Ultraschall gemessen werden.
Grundsätzlich bestellen die Grundstückseigentümer oder Verwalter als Gebührenpflichtige die erforderlichen Abfallbehälter bei der Abfallberatung der Stadtverwaltung -02151/999124- (Grau = Restmüll; Braun = organische Abfälle; Grün = Papier - und Pappabfälle).
Gelbe Tonnen der Dualen Systeme werden ab dem 01. Januar 2013 direkt bei der Firma EGN, Greefsallee 1 - 5, 41747 Viersen (Tel.: 0800/2010505 oder 02162/3764040) bestellt, da dieses System privatwirtschaftlich organisiert ist. Gelbe Säcke sind an folgenden Stellen kostenfrei zu erhalten:
Ortsteil St. Tönis: Verwaltungsgebäude, Bahnstraße 15
Ortsteil Vorst: Bürgerbüro, Markt 3
sowie an allen Müllfahrzeugen, die Leichtstoffverpackungen für die Firma EGN einsammeln. Es ist maximal eine Rolle gelber Säcke zu entnehmen, damit der Vorrat für eine möglichst große Anzahl von Nachfragenden ausreicht!