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Neubaugebiet Vorst-Nord

Es stehen keine Baugrundstücke mehr zur Verfügung!

 

Lage

Als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, grenzt dieses Neubaugebiet unmittelbar an den freien Außenbereich und findet gleichzeitig seinen Anschluss an den historischen Ortskern von Vorst mit seinem Marktplatz, Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten. Zwei Kinderspielplätze sind fußläufig erreichbar. Ansonsten gibt es drei Kindergärten, einen Jugendtreff, sowie eine Grundschule mit Offenem Ganztagsbereich in Vorst. Außerdem gehören ein Sportplatz und drei Sporthallen zu diesem Stadtteil.

 

Übersichtsplan/ Luftbild Vorst

 

 

 

Es sind alle Baugrundstücke veräußert worden!

 

Die Fertigstellung von Kanal und Straßenbau (Erschließung des Baugebietes) erfolgt im August 2018.

 

Eine Bemaßung der Baugrundstücke und Baufenster entnehmen Sie bitte dem Vermessungsplan.

 

 

Wichtige Vorgaben aus dem Bebauungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften:

 

Allgemeines Wohngebiet: (WA)

Grundflächenzahl (GRZ): 0,4

(GRZ entspricht dem Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche)

Geschossflächenzahl (GFZ):

(GFZ entspricht dem Verhältnis der Summe der Geschossflächen zur Grundstücksfläche)

Bei einem Vollgeschoss: 0,4

Bei zwei Vollgeschossen: 0,8

Geschossigkeit: 1 bzw. 2

Eingeschossigkeit: max. Wandhöhe 4,50 m, max. Bauhöhe 9 m

Zweigeschossigkeit: max. Wandhöhe 6,50 m, max. Bauhöhe 10 m

Bei Flachdachgebäuden gilt eine max. Bauhöhe von 7,50 m

Wohneinheiten: max. 2

Bautiefe: 14 m

Wintergärten, Balkone und überdachte Terrassen sind bis zu einer Bautiefe von 16 m möglich.

Unterkellerung möglich

Größe der Baufenster: Dargestellt im Aufteilungsplan sowie im Vermessungsplan

Vorgaben Gestaltung (z. B. Dachform/-neigung, Materialien):

Es gibt keine vorgeschriebene Dachneigung. Dachgauben sind erst ab 40 Grad Dachneigung zulässig. Die Dacheindeckung ist in einem einheitlichen Farbton auszuführen. Bei Doppelhäusern sind bei der Fassadenausbildung einheitliche Materialien mit einheitlichem Farbton zu verwenden.

Aneinanderliegende Doppelhaushälften sind einheitlich zu bauen.

Gartenhäuschen sind bis zu einer Grundfläche von max. 7,5 m² möglich.

Garagen und Stellplätze sind in den überbaubaren Flächen zulässig und grundsätzlich auch an den seitlichen Grundstücksgrenzen möglich.

 

Hiermit stellen wir Ihnen auch den Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die aktuell gültige Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zur Verfügung.

  

Planungsrechtliche Fragen richten Sie bitte an 8.1 Planung/ Umwelt und Klima

Reiner Linden

Tel. 02156/ 999- 409

Telefax: 02156/ 999- 434

E- Mail. Reiner.Linden@toenisvorst.de

  

Planunterlagen zum Kanal- und Straßenbau stehen Ihnen folgend zur Verfügung:

Lageplan Straßenbau

Deckenhöhenplan

 

Fragen zum Kanalbau richten Sie bitte an den städtischen Abwasserbetrieb

Jörg Friedenberg

Tel. 02156/ 999- 423

Telefax: 02156/ 999- 434

E- Mail: Joerg.Friedenberg@toenisvorst.de

 

Fragen zum Straßenbau richten Sie bitte an 8.2 Tiefbau, Bauverwaltung und Friedhof

Andrea Laarmanns

Tel. 02156/ 999- 420

Telefax: 02156/ 999- 434

E- Mail: Andrea.Laarmanns@toenisvorst.de