Inhalt

Bauleitplanung

Derzeit sind keine Beteiligungsverfahren

 

Öffnungszeiten der Stadtplanung für Einsichtnahme:

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 2.

 

Auskünfte zu bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen erhalten Sie hier:

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die getroffenen Festsetzungen sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Genehmigungsverfahren.

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Tönisvorst finden Sie hier im Geoportal.

Durch klicken auf den Plan öffnet sich ein Fenster mit einem Link zu den Plänen und Begründungen.

 

Kontakt

Gülüzar Dabrock

Telefon:
02156/999410
Telefax:
02156/999434
E-Mail:
Gueluezar.Dabrock@toenisvorst.de

Frederik Neitzel

Telefon:
02156/999407
Telefax:
02156/999434
E-Mail:
Frederik.Neitzel@toenisvorst.de

Weiterführende Informationen