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Bauleitplanung
Derzeit sind keine Beteiligungsverfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Bauleitplanverfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren – für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne – findet nach § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) statt. Je nachdem, in welchem Verfahren die Pläne aufgestellt werden, findet die Beteiligung mit einer oder mit zwei Beteiligungsstufen statt.
I. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hat zum einen die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zum anderen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Gegenstand.
II. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Das förmliche Beteiligungsverfahren der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB setzt einen auslegungsreifen Entwurf eines Bebauungsplanes mit zeichnerischem Teil und Begründung voraus. Soweit es gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt zudem der Umweltbericht einen Teil der Begründung dar.
Das Auslegungsverfahren dient dazu, über die konkreten Planungsabsichten der Stadt zu unterrichten. Jedermann kann Anregungen geltend machen. Daher hat es eine zentrale Bedeutung für die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Die öffentliche Auslegung als förmliches Beteiligungsverfahren findet in jedem Bauleitplanverfahren Anwendung.
Terminvergabe
Um zu verhindern, dass sich zu viele Personen gleichzeitig zur Einsichtnahme aufhalten, wird im Interesse aller um eine Terminabsprache gebeten.
Ansprechperson ist Herr Frederik Neitzel, 02156/999-407, frederik.neitzel@toenisvorst.de oder Frau Gülüzar Dabrock, 02156/999-410, gueluezar.dabrock@toenisvorst.de
Links in den Flur
Hinter der Glastür wendet man sich direkt links in den Flur. Hier hängen zum einen Pläne an der Flurwand, zum anderen liegen weitere Dokumente auf einem Tisch aus.
Nachfragen?
Nachfragen sind während des vereinbarten Termines jederzeit möglich. Ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Klima hilft Ihnen gerne weiter.
Grundsätzliche Öffnungszeiten der Stadtplanung für Einsichtnahme und Terminvergabe
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 2.
Kontakt
Gülüzar Dabrock
- Telefon:
- 02156/999410
- Telefax:
- 02156/999434
- E-Mail:
- Gueluezar.Dabrock@toenisvorst.de
Frederik Neitzel
- Telefon:
- 02156/999407
- Telefax:
- 02156/999434
- E-Mail:
- Frederik.Neitzel@toenisvorst.de