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Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Informationen des Städtischen Abwasserbetriebes für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Tönisvorst
Muss ich meinen Abwasserkanal überprüfen?
Bis wann muss ich meine Abwasserleitung überprüfen?
Befindet sich mein Grundstück in der Wasserschutzzone?
Wie wird eine Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt?
Welche Gültigkeit hat meine bereits durchgeführte Prüfung?
Wie wird das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung protokolliert?
Wer ist Sachkundiger und darf überprüfen?
Was muss ich beachten, wenn meine Abwasserleitung undicht ist?
Was kostet eine Überprüfung der Abwasserleitung?
Haben Sie noch weitere Fragen zur Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen?
Die Mitarbeiter des Abwasserbetriebes stehen Ihnen für weitere Fragen persönlich im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Str. 8, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Emails zum Thema Dichtheitsprüfung senden Sie bitte an funktionspruefung@toenisvorst.de.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 02151 – 999 400
Weitere wichtige Informationen:
- Entwässerungssatzung der Stadt Tönisvorst
- Merkblatt zur Zustands- und Funktionsprüfung
- Tabellarische Übersicht der Prüffristen
- Bescheinigung Funktionsprüfung
- Übersichtskarte Wasserschutzgebiete
- Sachkundigenliste Landesumweltamt
- Bildreferenzkatalog
- Seite des Landesumweltamtes NRW zum Thema Funktionsprüfung
Kontakt
Joerg Friedenberg
- Telefon:
- 02156/999423
- Telefax:
- 02156/999434
- E-Mail:
- Joerg.Friedenberg@toenisvorst.de