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Altersrente

Altersrente:

 

Es können

 

·         Regelaltersrente (für vor 1947 Geborene lag diese bei dem 65. Lebensjahr), wird ab dem Jahrgang 1947 stufenweise auf das 67.Lebensjahr angehoben.

·         Altersrenten für besonders langjährig Versicherte sind ab dem 63. Lebensjahr und einer Versicherungszeit von 45 Jahren möglich. Ab dem Jahrgang 1953 wird der Rentenbeginn dieser Rente pro Jahr um zwei Monate angehoben.

·         vorgezogene Renten ab dem 60. Lebensjahr (Altersrente für Frauen / Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeit entfallen ab dem Jahrgang 1952.

·         Die Rente für Schwerbehinderte (Versicherungszeit von 35 Jahren und Grad der Behinderung mindestens 50) wird ab dem Jahrgang 1952 stufenweise auf das 65. Lebensjahr raufgesetzt. Sie kann ggf. vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch genommen werden.

·         vorgezogene Rente ab dem 63. Lebensjahr für langjährige Versicherte (35 Jahre in der Rentenversicherung versichert) beantragt werden.

 

Von der wirksamen und rechtzeitigen Antragsstellung hängt der Beginn der Rente ab.

 

Erwerbsminderungsrente:

 

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll ein Ausgleich der Lohnminderung bzw. des Lohnausfalls infolge Invalidität sein.

 

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann als Zeitrente gewährt werden.

 

Hinterbliebenenrente:

 

Hinterbliebenenrenten sollen den durch den Tod eines Familienangehörigen eingetretenen Unterhaltsverlust weitgehend ausgleichen und damit die wirtschaftliche Existenz der nächsten Angehörigen sichern.Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt daher auf Antrag bei Tod eines/einer Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen folgende Renten:

 

·         kleine bzw. große Witwen-/Witwerrente

·         kleine bzw. große Witwen-/Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten

·         kleine bzw. große Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

·         Erziehungsrente an geschiedene Ehegatten aus eigener Versicherung bei Ehescheidung nach dem 30. Juni 1977 bei Erziehung eines minderjährigen Kindes oder an verwitwete Ehepartner, wenn die Partner das Rentensplitting gewählt haben.

·         Halb- bzw. Vollwaisenrente

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Weiterführende Informationen

Kontakt

Dorothée Hahnen

Telefon:
02151/999105
Telefax:
02151/999311
E-Mail:
Dorothee.Hahnen@toenisvorst.de
 

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