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Scheidungen aus dem Ausland, Anerkennung in Deutschland
Datenschutzerklärung des Standesamtes Tönisvorst
Eine ausländische Scheidung gilt zunächst nur in dem Staat, in dem sie durchgeführt wurde. Damit sie auch vor deutschen Behörden gilt, gibt es gesetzliche Vorschriften über die Form der Prüfung und Anerkennung. Je nach dem, in welchem Staat und zu welchem Zeitpunkt die Ehe geschieden wurde, gibt es unterschiedliche Verfahren der Anerkennung. Bei vielen Behördenvorgängen ist die Anerkennung gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte wenden Sie sich als Tönisvorster Bürger an Ihr Standesamt, auch wenn die Scheidung bereits vor Ihrem Zuzug nach Tönisvorst erfolgte. Die Notwendigkeit betrifft Deutsche ebenso wie ausländische Staatsangehörige. In Einzelfällen ist ein Antrag an die Verwaltung des Oberlandesgerichtes erforderlich, diese Bearbeitung ist gebühenpflichtig. Die Anerkennungsurkunde des Oberlandesgerichts ist für alle deutschen Behörden verbindlich und verschafft Ihnen auf diese Weise dauerhaft Rechtssicherheit.
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zentrale E-mail: standesamt@toenisvorst.de
Anschrift: Tönisvorst-Sankt Tönis, Hochstr. 20 A (Altes St.Töniser Rathaus) - Navigation: Ringstraße, Parken: "Neuer Markt"
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