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Beglaubigungen amtliche
Grundsätzlich können behördliche Dokumente, Zeugnisse oder ähnliches amtlich beglaubigt werden. Eine amtliche Beglaubigung ersetzt jedoch nicht eine nach dem BGB vorgeschriebene z.B. notarielle Beglaubigung.
Dazu benötigen Sie:
- Originaldokument in deutscher Sprache
- Abschrift oder Fotokopie des Originals (im Bürgerbüro gefertigte Kopien sind mit 0,50 EUR gebührenpflichtig)
Beglaubigungen von Unterschriften:
i.d.R. auf behördlichen Schriftstücken, da ansonsten notarielle Zuständigkeit gegeben ist.
Dazu benötigen Sie:
- persönliches Erscheinen zur Unterschrift
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweise und Ausnahmen:
- Personenstandsurkunden können nur für Rentenzwecke bei der Rentenstelle beglaubigt werden bzw. kann beim Standesamt der Beurkundung ein Auszug / eine Abschrift erstellt werden
- Das Anfertigen und Beglaubigen von Kopien von Personalausweisen und Reisepässen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen, zum Schutz des Rechtsverkehrs und der möglichen Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises grundsätzlich nicht möglich. Nur wenn die Kopie erforderlich ist, weil eine andere Identifizierung nicht möglich, die Kopie als solche erkennbar ist, keine automatisierte Speicherung der Pass/Ausweisdaten beim Empfänger erfolgt, die Kopie direkt nach der Identifizierung vernichtet wird, wären die strengen Vorgaben für eine Erstellung einer Ausweis/Passkopie gegeben. Diese Summe der Voraussetzungen wird im Normalfall nicht erfüllt sein. Für Nachweise im Sinne des Geldwäschegesetzes sind die Ausnahmetatbestände allerdings erfüllt.
Gebühren: 2,50 EUR je Beglaubigung 1,50 EUR je beglaubigte Unterschrift
Gebührenfrei: Beglaubigungen für Studien- und Rentenzwecke
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Aufgabe Bürgerservice
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- 02151/999155 bis 159