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Beglaubigungen amtliche

Grundsätzlich können behördliche Dokumente, Zeugnisse oder ähnliches amtlich beglaubigt werden. Eine amtliche Beglaubigung ersetzt jedoch nicht eine nach dem BGB vorgeschriebene z.B. notarielle Beglaubigung.

Dazu benötigen Sie:

  • Originaldokument in deutscher Sprache
  • Abschrift oder Fotokopie des Originals (im Bürgerbüro gefertigte Kopien sind mit 0,50 EUR gebührenpflichtig)

Beglaubigungen von Unterschriften:

i.d.R. auf behördlichen Schriftstücken, da ansonsten notarielle Zuständigkeit gegeben ist.

Dazu benötigen Sie:

  • persönliches Erscheinen zur Unterschrift
  • Personalausweis oder Reisepass

Hinweise und Ausnahmen:

  • Personenstandsurkunden können nur für Rentenzwecke bei der Rentenstelle beglaubigt werden bzw. kann beim Standesamt der Beurkundung ein Auszug / eine Abschrift erstellt werden
  • Das Anfertigen und Beglaubigen von Kopien von Personalausweisen und Reisepässen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen, zum Schutz des Rechtsverkehrs und der möglichen Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises grundsätzlich nicht möglich.         Nur wenn die Kopie erforderlich ist, weil eine andere Identifizierung nicht möglich, die Kopie als solche erkennbar ist, keine automatisierte Speicherung der Pass/Ausweisdaten beim Empfänger erfolgt, die Kopie direkt nach der Identifizierung vernichtet wird, wären die strengen Vorgaben für eine Erstellung einer Ausweis/Passkopie gegeben. Diese Summe der Voraussetzungen wird im Normalfall nicht erfüllt sein. Für Nachweise im Sinne des Geldwäschegesetzes sind die Ausnahmetatbestände allerdings erfüllt.

Gebühren: 2,50 EUR je Beglaubigung 1,50 EUR je beglaubigte Unterschrift

Gebührenfrei: Beglaubigungen für Studien- und Rentenzwecke

Kontakt

Aufgabe Bürgerservice

Telefon:
02151/999155 bis 159
 

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Impressionen aus Tönisvorst