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Einbürgerungen
Datenschutzerklärung des Standesamtes Tönisvorst als Antragsstelle für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Voraussetzungen
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, hierzu gibt es Ausnahmen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, das heißt: unbefristeter Aufenthalt
- B1-Sprachtest und Einbürgerungstest: statt dessen gilt auch der Schulbesuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit mindestens ausreichender Deutschnote oder ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Fragenkatalog zur Vorbereitung des Einbürgerungstests ins Internet gestellt
- keine erheblichen Vorstrafen
- ausreichendes Einkommen für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe angewiesen zu sein,hierzu gibt es Ausnahmen
- Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, hierzu gibt es Ausnahmen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen, zum Beispiel für ausländische Ehegatten Deutscher. Sie werden individuell informiert.
Antragstellung
Für die Antragstellung sind individuell verschiedene Unterlagen vorzulegen. Bei Ihrem Beratungsgespräch erhalten Sie eine persönliche Aufstellung.
Ihr Antrag wird nach erster Prüfung zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Viersen weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit für das Einbürgerungsverfahren wird etwa 3 bis 6 Monate betragen.Hinzu kommt gegebenenfalls die Wartezeit für Ihre erforderliche Ausbürgerung aus dem bisherigen Staatsverband.
Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt 255,-- Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind, das mit einem Elternteil gemeinsam eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, gilt eine Gebühr von 51 Euro.
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zentrale E-mail: standesamt@toenisvorst.de
Anschrift: Tönisvorst-Sankt Tönis, Hochstr. 20 A (Altes St.Töniser Rathaus) - Navigation: Ringstraße, Parken: "Neuer Markt"
Für Ihren persönlichen Besuch benötigen Sie einen Termin, Vereinbarung unter 02151-999207 und 02151-999214.
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Kontakt
Anna Jorißen
- Telefon:
- 02151/999207
- E-Mail:
- Anna.Jorissen@toenisvorst.de
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- Telefon:
- 02151/999214
- E-Mail:
- Iris.Langels@toenisvorst.de