Inhalt
Friedhofsangelegenheiten
Friedhof ---- Was tun im Trauerfall ---- Historisches
Über den Tod denkt niemand gerne nach……
weder über den eigenen und wahrscheinlich noch weniger über den seiner Liebsten.
Ist es dann soweit, sieht man sich, in einer ohnehin emotionalen Ausnahmesituation, mit vielen fremden und vielleicht auch be-fremdlichen Aufgaben und Formalitäten konfrontiert. Entscheidungen sind relativ zeitnah zu treffen, über die man sich nicht im Klaren war und die in den seltensten Fällen rückgängig zu machen sind.
Bestenfalls werden diese Entscheidungen lange im Vorfeld getroffen, im Familienkreis kommuniziert und auch niedergeschrieben. So können Ihre Hinterbliebenen sicher sein, alles Erforderliche in Ihrem Sinne erledigt zu haben, ein erster wichtiger Schritt in der Trauerarbeit.
Im Folgenden möchte Ihnen das Team „Friedhofsverwaltung“ der Stadt Tönisvorst Informationen an die Hand geben, welche Sie bei der Entscheidungsfindung sowohl im Vorfeld, als auch im konkret eingetretenen Bestattungsfall unterstützen sollen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Die erste Entscheidung sollte dem Ort der Bestattung/Beisetzung gelten.
Üblicherweise, aber nicht zwingend, findet diese am letzten Wohnort der/des Verstorbenen statt. Die Stadt Tönisvorst unterhält zwei kommunale Friedhöfe, in den Stadtteilen St. Tönis und Vorst.
Auf beiden Friedhöfen stehen vielfältige Bestattungsarten zur Verfügung. Um die richtige für Sie und/oder Ihre Angehörigen zu finden, sollten zunächst grundsätzliche Fragen geklärt werden.
Fällt die Entscheidung für eine Erd- oder eine Urnenbestattung? Soll es eine Grabstelle mit der Möglichkeit mehrer Bestattungen und Verlängerungsmöglichkeit sein? Ist die Möglichkeit zur Grabpflege gewünscht oder soll es ein pflegefreies bzw. pflegevereinfachtes Grab sein? Einen kleinen Überblick möchten wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
Erdbestattungen sind in Reihengräbern oder Wahlgrabstätten möglich.
Reihengräber sind nicht frei wählbar, sie werden der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben und werden nach Ablauf der Ruhezeit, 30 Jahren, eingeebnet.
Diese Grabart wird in Erdreihengräbern, welche der gärtnerischen Gestaltung und der regelmäßigen Pflege bedürfen und gänzlich pflegefreien Rasenreihengräbern unterschieden.
Wahlgrabstätten hingegen sind frei wählbar und sowohl einstellig als auch mehrstellig verfügbar.
Pro Wahlgrabstelle können eine Erdbestattung und zwei Urnenbeisetzungen durchgeführt werden.
Nach Ablauf der letzten Ruhefrist kann die Grabstätte wiedererworben werden.
Neben der Erdbestattung bietet die Stadt Tönisvorst ebenfalls verschiedene Möglichkeiten der Urnenbeisetzung an.
Auch Urnenbeisetzungen sind in Reihengräbern oder Wahlgrabstätten möglich.
Grundsätzlich werden auch Urnenreihengräber der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben und nach Ablauf der Ruhezeit, hier 20 Jahre, eingeebnet.
In Urnenwahlgrabstätten finden 2 Urnen Platz und auch diese sind nach Ablauf der Ruhezeit wieder zuerwerben.
Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber können nach eigenen Bedürfnissen sowohl gärtnerisch gestaltet als auch pflegefrei, durch eine Grababdeckung, gestaltet werden.
Die Stadt Tönisvorst bietet zur Beisetzung von Urnen zusätzlich Urnenkammern an. In den Kammern ist die Beisetzung von 3 Schmuckurnen bzw. 4 Aschekapseln möglich.
Auch hier besteht die Möglichkeit, die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren zu verlängern. Die Ablage von Grabschmuck in Form von Blumen oder Kerzen ist hier allerdings grundsätzlich nicht möglich.
Eine gänzlich pflegefreie Möglichkeit der Urnenbeisetzung bietet die Stadt Tönisvorst mit Urnengemeinschaftsgräbern an. Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte in der Größe von ca. 2,60 m x 3,75 m in welcher die Asche von 10 Verstorbenen beigesetzt wird. Die Grabstelle wird seitens der Friedhofsverwaltung mit einem Gedenkstein ausgestattet und für die Dauer der Ruhefrist gepflegt.
Das Nutzungsrecht an allen Wahlgrabarten inkl. der Urnenkammern können bereits im Vorfeld erworben werden. Im Falle einer Bestattung bzw. Beisetzung muss das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Seit dem Frühjahr 2023 steht auf den Tönisvorster Friedhöfen eine neue, ebenfalls pflegefreie Beisetzungsmöglichkeit zur Verfügung.
Dem Wunsch vieler Bürger entsprechend kann man sich nun auch im Schatten eines Baumes beerdigen lassen.
Das Baumgrab fällt unter die Kategorie Urnenreihengräber und unterliegt eine Ruhezeit von 20 Jahren.
Es besteht die Möglichkeit, dass Baumgrab als sogenanntes Partnergrab zu erwerben. Dabei werden im Falle einer Beisetzung zwei nebeneinander liegende Grabstätten angekauft. Im Falle einer weiteren Bestattung muss das leere Grab bis zum Ende der zwanzigjährigen Ruhezeit aufgekauft werden.
Das zuerst gekaufte Grab läuft nach 20 Jahren aus und wird eingeebnet. Dieses ist nicht verlängerbar.
Lagepläne zu beiden Friedhöfen finden Sie unten auf dieser Seite. Dort können Sie sich grob informieren, wo die verschiedenen Grabarten angesiedelt sind. Die Entwicklung unserer Friedhöfe ist jedoch ein laufender Prozess und Änderungen sind jederzeit möglich.
Begrifflichkeiten:
Grabmal:
Ein Grabmal ist ein stehender oder liegender Hinweis, welcher nach Wunsch mit Namen, Geburts- und/oder Sterbedatum des Verstorbenen versehen ist. Die Anbringung eines Grabmals ist nicht vorgeschrieben jedoch genehmigungspflichtig.
Grabpflege:
Ausgenommen pflegefreie bzw. pflegevereinfachte Grabstätten, verlangt die Satzung der Stadt Tönisvorst eine der Würde des Friedhofs entsprechende, gärtnerische Gestaltung. Ein Abdecken bzw. Bestreuen der gesamten Grabstätte mit Kies, Split o.ä. ist nicht gestattet.
Grabstelle:
s. Grabstätte
Grabstätte:
Eine Grabstätte kann aus mehreren Grabstellen bestehen. So kann eine Wahlgrabstätte aus mehreren Grabstellen bestehen. Zudem sind in Wahlgrabstätten zusätzlich zu jeder Sargbestattung 2 Urnenbeisetzungen möglich. Reihengräber hingegen bestehen grundsätzlich nur aus einer Grabstelle.
Nutzungsrecht:
Unter Nutzungsrecht versteht man die Verfügungsgewalt über eine bestimmte Grabstätte. Der Nutzungsberechtigte hat das Recht sich in der jeweiligen Grabstätte bestatten zu lassen bzw. über die Bestattung weiterer Personen in der Grabstätte zu bestimmen.
Reihengräber:
Reihengräber werden der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben. Einen Platz zur Bestattung auszuwählen ist für die Angehörigen nicht möglich. Auch ein Wiedererwerb der Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich. Der/Die Verfügungsberechtigte wird 3 Monate vorher auf die bevorstehende Einebnung hingewiesen, um evtl. persönliche Gegenstände von der Grabstätte zu entfernen.
Ruhefrist:
Die Ruhefrist oder auch Ruhezeit eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Die Ruhefristen auf den Tönisvorster Friedhöfen betragen 30 Jahre für Erdbestattungen, 20 Jahre für Urnenbeisetzungen und 25 Jahre für die Bestattungen von Verstorbenen unter 8 Jahren.
Verlängerung:
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Nutzungszeit besteht ausschließlich bei Wahlgrabstätten. Wahlgrabstätten können nach Ablauf der letzten Ruhefrist eingeebnet werden oder aber die Nutzungszeit kann verlängert werden. Die Dauer der Verlängerung beträgt mind. 5 Jahre. Die dafür fälligen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung.
Vorzeitige Einebnungen
Es gibt viele Gründe für den Wunsch, eine Grabstätte vorzeitig einebnen zu lassen. Vielleicht sind Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage eine angemessene Grabpflege zu leisten? Vielleicht verlegen Sie Ihren Wohnort? Eine vorzeitige Einebnung, heißt, die Einebnung der Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist, ist für den Nutzungs-/Verfügungsberechtigten jederzeit auf schriftlichen Antrag an die Friedhofsverwaltung möglich. Unser Leistungsunternehmer entfernt den Grabstein, die Bepflanzung und kümmert sich um die Entsorgung. Bis zum Ende der Ruhefrist hält er das Grab frei von Wildkräutern ggf.. wird auch Rasen eingesäät. Die zu erhebenden Gebühren für die Einebnung und Restpflege entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührensatzung.
Downloads:
Rechtliches
Friedhofssatzung Stadt Tönisvorst, pdf, 5 MB
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung, pdf, 84 kb
Formulare
Antrag auf ein Nutzungsrecht (Wahlgrab) / Verfügungsrecht (Reihengrab), pdf, 161 kb
Beiblatt zur Beantragung auf das Nutzungsrecht für eine Urnenkammer, pdf, 63 kb
Antrag auf Erteilung einer Grabmalgenehmigung, pdf, 108 kb
Antrag auf Zulassung als Gewerbetreibender, pdf, 111 kb
Flyer
Urnenreihengrab, pdf, 1.516 kb
Urnengemeinschaftsgrab, pdf, 2.000 kb
Lagepläne
Lageplan St. Tönis, jpg, 233 kb
Kontakt
Monika Flöth
- Telefon:
- 02156/999403
- Telefax:
- 02156/999434
- E-Mail:
- Monika.Floeth@toenisvorst.de
Claudia Becker
- Telefon:
- 02151/999437
- Telefax:
- 02151/999434
- E-Mail:
- Claudia.Becker@toenisvorst.de
Andrea Laarmanns
- Telefon:
- 02156/999420
- Telefax:
- 02156/999434
- E-Mail:
- Andrea.Laarmanns@toenisvorst.de