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Geburtsanmeldung
Datenschutzerklärung des Standesamtes Tönisvorst
Anmeldung einer Geburt
Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch.
Jede Geburt in Deutschland ist innerhalb einer Woche dem Standesamt am Geburtsort zur Beurkundung mitzuteilen.
Die Pflicht gilt
1. für jeden Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
2. jede andere Person, die von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Nachweise:
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind: Eheurkunde und Registerdaten ihrer Geburtseinträge, Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunden älterer Geschwister
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind: deren Geburtsurkunden, Nachweis des Familienstandes (ledig: aus dem Melderegister des Wohnsitzortes, nicht ledig: Nachweis über die Vorehe und ihre Auflösung), Personalausweis oder Reisepass,
ggf. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und über das gemeinsame Sorgerecht, Geburtsurkunden älterer (Halb-)Geschwister
Das Standesamt berät Sie gerne, auch schon vor der Geburt Ihres Kindes!
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zentrale E-mail: standesamt@toenisvorst.de
Anschrift: Tönisvorst-Sankt Tönis, Hochstr. 20 A (Altes St.Töniser Rathaus) - Navigation: Ringstraße, Parken: "Neuer Markt"
Für Ihren persönlichen Besuch benötigen Sie einen Termin, Vereinbarung unter 02151-999207 und 02151-999214.
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Kontakt
Anna Maria Jorißen
- Telefon:
- 02151/999207
Iris Langels
- Telefon:
- 02151/999214
- E-Mail:
- Iris.Langels@toenisvorst.de