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Trauerfall

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Was ist zu tun im konkreten Trauerfall?

Sie haben einen lieben Angehörigen verloren? Sie sind zur Bestattung verpflichtet?

Ganz gleich, ob der/die Verstorbene lange krank war und der Tod als Erlösung kam oder der Tod plötzlich und völlig unerwartet eintrat. Als Angehörige/r steht man unter Schock und begreift zunächst gar nicht, was da passiert ist. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren. Es gibt Menschen und Institutionen, welche Ihnen helfen werden.

- Wo hat sich der Todesfall ereignet?

Im Krankenhaus?

Krankenhaus Sollte der Todesfall im Krankenhaus/Altenheim eingetreten sein, wird die Einrichtung Ihnen die nötigen Formalitäten abnehmen. Der diensthabende Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen.  

 

Zuhause?

Zuhause Hat sich der Sterbefall in den eigenen vier Wänden ereignet, müssen Sie selber den Rettungsdienst bzw. den Hausarzt verständigen. Auch hier wird dann eine Todesbescheinigung ausgestellt. Üblicherweise wird diese dann auch die Polizei verständigen. Das hat nichts mit irgendeiner Unterstellung zu tun, sondern muss von Amts wegen geschehen.

 

In der Öffentlichkeit?

Öffenlichkeit Im Falle des Versterbens in der Öffenlichkeit ist der Rettungsdienst zu verständigen. Auch hier wird ebenfalls die Polizei eingebunden.

 

 

- Bestatter informieren

Informieren Sie zeitnah einen Bestatter. Dieser wird Sie in Bezug auf die Grabstätte, Bestattung und Formalitäten beraten und Ihnen viele Gänge abnehmen. Bestenfalls haben Sie bereits bei Ihrem ersten Besuch die erforderlichen Unterlagen dabei:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie sollten nach der ärztlichen Gebührenordnung nicht mehr als 80,– Euro betragen.
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten.
  • Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage der Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen. (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde...)
  • Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird
  • Urkunden über das Nutzungsrecht, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
Bei der Entscheidung  für eine bestimmte Grabart ist Ihnen, falls dies nicht schon im Vorfeld durch die/den Verstorbenen geschehen ist, auch das "Team Friedhofsverwaltung" der Stadt Tönisvorst gerne behilflich. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Sollte die Entscheidung für ein Wahlgrab fallen steht Ihnen unser Friedhofsgärtner zur Verfügung, um eine Grabstätte auszusuchen. Dieser ist unter 02156 / 7170 zu einer Terminabsprache zu erreichen.

 

Sollte die/der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Erdbestattung entschieden haben, ist zeitnahes Handeln nötig. Eine Erdbestattung muss gemäß des Bestattungsgesetzes NRW innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

Auch die Kremierung, im Falle einer Urnenbeisetzung, muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Dann haben Sie allerdings sechs Wochen Zeit bis die Beisetzung erfolgen muss. Genügend Zeit also, sich in Ruhe zu überlegen, welche Grabart am Sinnvollsten ist und dem Wunsch der/des Verstorbenen entspräche.

Bedenken Sie immer, dass eine einmal gefällte Entscheidung nach der Bestattung/Beisetzung kaum rückgängig zu machen ist. Die Totenruhe ist ein hohes Gut.  Die unantastbare Würde des Menschen wirkt auch über dessen Tod hinaus und gebietet eine würdige Bestattung und den Schutz der Totenruhe. Gerät der Schutz der Totenruhe in Konflikt mit dem Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge, so genießt die Totenruhe Vorrang.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Monika Flöth

Telefon:
02156/999403
Telefax:
02156/999434
E-Mail:
Monika.Floeth@toenisvorst.de

Claudia Becker

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02151/999437
Telefax:
02151/999434
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Claudia.Becker@toenisvorst.de

Andrea Laarmanns

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02156/999434
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Andrea.Laarmanns@toenisvorst.de
 

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