Inhalt

Märkte

Genehmigung von Jahr- und Spezialmärkten sowie Messen und Ausstellungen

Zur Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten sowie Messen und Ausstellungen bedarf es vom Ordnungsamt einer Genehmigung.

Einzureichende Unterlagen:

  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten in dem das Veranstaltungsgelände eingezeichnet ist
  • Parkplatzkonzeption (Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucher ggf.  ordnungsgemäß parken können)
  • Maßstabgerechter Plan über die Standaufbauten mit Angabe über Bauart, Maße und  Beschaffenheit der einzelnen Stände
  • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis
  • Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlern
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes/Betriebssitzes
  • und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse

Tanja Küsters

Telefon:
02151/999141
Telefax:
02151/999311
E-Mail:
Tanja.Kuesters@toenisvorst.de

 

@@teaser

Impressionen aus Tönisvorst