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Märkte
Genehmigung von Jahr- und Spezialmärkten sowie Messen und Ausstellungen
Zur Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten sowie Messen und Ausstellungen bedarf es vom Ordnungsamt einer Genehmigung.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten in dem das Veranstaltungsgelände eingezeichnet ist
- Parkplatzkonzeption (Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucher ggf. ordnungsgemäß parken können)
- Maßstabgerechter Plan über die Standaufbauten mit Angabe über Bauart, Maße und Beschaffenheit der einzelnen Stände
- Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis
- Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlern
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes/Betriebssitzes
- und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse