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Namensänderung durch persönliche Erklärung
Datenschutzerklärung des Standesamtes Tönisvorst
Der Familienname eines Kindes kann geändert werden
- innerhalb 3 Monate nach Entstehung des gemeinsamen Sorgerechts
- nach Anerkennung oder Aberkennung der Vaterschaft
- nach Namensänderung eines oder beider Elternteile.
Der Familienname Erwachsener kann in und nach Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft geändert werden. Innerhalb einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann ein gemeinsamer Name nicht abgelegt werden.
Die beabsichtigte Namensänderung kann bei jedem deutschen Standesamt, im Ausland bei der konsularischen Vertretung der Bundesrepublik beurkundet werden. Wir empfehlen ein vorheriges Beratungsgespräch.
Die Änderung wird wirksam, wenn sie im Register führenden Standesamt bearbeitet wird. Nur von dort können Bescheinigungen und Urkunden auf den neuen Namen ausgestellt werden.
Gebühr für eine im Standesamt Tönisvorst beurkundete Erklärung: 30,-- €
Gebühr für eine im Standesamt Tönisvorst ausgestellte Bescheinigung: 10,-- €
Gebühr für eine im Standesamt Tönisvorst ausgestellt6e Geburts- oder Eheurkunde mit aktueller Namensführung: 15,-- €
Diese Bescheinigungen und Urkunden erhalten Sie im Standesamt persönlich oder über eine Urkundenbestellung online
Hinweis für andere Standesämter: Bitte keinen Hinweis "Bescheinigung erwünscht" aufnehmen. Die betroffenen Personen können über unser Urkundenportal eine neue Bescheinigung oder Urkunde bestellen.
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zentrale E-mail: standesamt@toenisvorst.de
Anschrift: Tönisvorst-Sankt Tönis, Hochstr. 20 A (Altes St.Töniser Rathaus) - Navigation: Ringstraße, Parken: "Neuer Markt"
Für Ihren persönlichen Besuch benötigen Sie einen Termin, Vereinbarung unter 02151-999207 und 02151-999214.
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Kontakt
Anna Jorißen
- Telefon:
- 02151/999207
- E-Mail:
- Anna.Jorissen@toenisvorst.de
Iris Langels
- Telefon:
- 02151/999214
- E-Mail:
- Iris.Langels@toenisvorst.de