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Ordnungswidrigkeiten, Strafzettel
Jeder kennt das „Knöllchen" für falsches Parken. Aber auch das Abladen von Müll in einem Park oder die nächtliche Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten und Verwarnungsgelder:
Stand: 01.02.2022
- Parken ohne Parkscheibe, Überschreiten der Parkzeit, falsches Einstellen der Parkscheibe 20,00 € - 40,00 €
- unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte 55,00 €
- Parken in einer Feuerwehrzufahrt /Feuerwehrbewegungszone 55,00 € - 100,00 € + evtl. 1 Punkt im VZR)
- Parken in einer Fußgängerzone 55,00 € (bei Behinderung: 70,00 €)
- Halten / Parken auf dem Gehweg/Radweg 50,00 € - 100,00 € (+ evtl. 1 Punkt in VZR)
- Parken im Halteverbot / eingeschränkten Halteverbot 25,00 € - 40,00 €
- Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich 10,00 € - 15,00 €
- Halten/Parken in zweiter Reihe 55,00 € - 110,00 € (+ evtl. 1 Punkt in VZR)
- Parken auf Grenzmarkierung / Sperrfläche 15,00 € - 100,00 €
Hinweis: Die Höhe der Verwarngelder ist bundeseinheitlich geregelt.
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog; Stand: 09.11.2021 - 14. Auflage)
Wer einen Hinweis an seiner Windschutzscheibe vorgefunden hat, bekommt nach ca. zwei Wochen einen Anhörungsbogen zugesandt. Vorab mit der Bußgeldstelle Kontakt aufzunehmen lohnt nicht, da die Daten erst bearbeitet werden müssen. Auf dem zugesandten Anhörungsbogen befinden sich auch weitere Hinweise zu den Öffnungszeiten, Sachbearbeitern und der Erreichbarkeit der Bußgeldstelle.
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, da zur Überprüfung des Sachverhaltes die Angaben auf dem Anhörungsbogen ausreichen.
Wollen Sie die gebührenpflichtige Verwarnung nicht akzeptieren, erlässt die ordnungsbehörde einen kostenpflichtigen Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch erhoben werden kann. Die Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen nach Zustellung.
Verantwortlicher | Stadt Tönisvorst, Der Bürgermeister - Uwe Leuchtenberg - Telefon 02151/9990, E-Mail: Uwe.Leuchtenberg@toenisvorst.de |
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Datenschutzbeauftragter | Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Tönisvorst: Andreas Ebels & Silvia Reynders Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Beauftragte für Datenschutz & IT-Sicherheit Friedrich-Heinrich-Allee 130 47475 Kamp-Lintfort Tel. 02842/9070425 / 02842/9070121 E-Mail: datenschutz@krzn.de |
Zweck/e der Datenverarbeitung | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Weisungsgebende Stelle: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen |
Rechte der betroffenen Person | Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben nach Maßgabe der §§ 49 und 50 DSG NRW folgende Rechte: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung bei unzulässiger Datenverarbeitung Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen. |
Zuständige Aufsichtsbehörde | Der Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Viersen Rathausmarkt 3 41747 Viersen Tel. 02162 - 391475 E-Mail: datenschutz@kreis-viersen.de |
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