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Parkausweis für Schwerbehinderte

Die Austeilung dieses Ausweises ist möglich, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk „aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder „bl" (blind) haben.

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person oder aber auch schriftlich gestellt werden.

Bei Antragstellung ist der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (Versorgungsverwaltung NRW http://www.lvamt.nrw.de) mitzubringen; bei schriftlicher Antragstellung reicht die Fotokopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises aus.

 

Kontakt

Tanja Küsters

Telefon:
02151/999141
Telefax:
02151/999311
E-Mail:
Tanja.Kuesters@toenisvorst.de
 

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Impressionen aus Tönisvorst