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Sondernutzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz NW

Gehwege sind zum Laufen, Straßen zum Befahren gedacht. Einfache Sachlage, einfacher Umkehrschluss. Denn: "Nutzungen, die über den Widmungszweck einer Straße hinausgehen beziehungsweise den Gemeingebrauch beeinträchtigen, sind Sondernutzungen oder sonstige Benutzungen, die nur mit behördlicher Erlaubnis stattfinden dürfen".

Formen der Sondernutzung sind zum Beispiel:

Straßenhandel, Verkaufsstände, Warenauslagen, Werbeveranstaltungen, Informationsstände, Sommerterrassen, Straßenfeste, Schützenfeste, Zirkusveranstaltungen und dergleichen.

Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich dabei nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Satzung.

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie vor der Planung von Veranstaltungen die Informationsmöglichkeiten im Bereich Veranstaltungssicherheit

Kontakt

Tanja Küsters

Telefon:
02151/999141
Telefax:
02151/999311
E-Mail:
Tanja.Kuesters@toenisvorst.de
 

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