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Sterbefallanzeige

Datenschutzerklärung des Standesamtes Tönisvorst

Aufgrund des Infektionsrisikos können Sie die Büros des Standesamtes zurzeit nicht betreten. Bei Bedarf nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf (siehe unten).

Bestattungsunternehmen senden bitte die erforderlichen Dokumente vorab per pdf an standesamt@toenisvorst.de. Die Beurkundung kann nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Dabei werden dem Standesamt die Originaldokumente nachgereicht..

 

Anzeigepflicht

Sterbefälle sind innerhalb von 3 Tagen dem Standesamt am Sterbeort anzuzeigen. Fällt der dritte Tag nicht auf einen Werktag, so ist die Anzeige am folgenden Werktag zu erstatten.

Falls der Arzt nicht zweifelsfrei den natürlichen Tod feststellen kann, muss er umgehend die Polizeibehörde informieren. Diese ist dann für die schriftliche Sterbefallanzeige an das Standesamt zuständig.

Bei natürlichem Tod in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim sowie sonstige Einrichtungen ) ist diese Einrichtung gesetzlich zur schriftlichen Sterbefallanzeige verpflichtet.

Darüberhinaus, insbesondere beim Sterbefall in privater Umgebung, sind zur mündlichen Anzeige gesetzlich verpflichtet:

1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Wenn kein Anzeigepflichtiger feststellbar ist, wird der Sterbefall von der Gemeindeverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde angezeigt.

Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

Ein natürlicher Tod in privater Umgebung kann von einem Bestatter schriftlich angezeigt werden, wenn dieser seine Registrierung bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer nachweist.

 

Vorzulegende Nachweise / Angaben

- ärztliche Todesbescheinigung mit offenem und verschlossenem Teil

- gegebenenfalls schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung

- gegebenenfalls schriftliche Sterbefallanzeige der Polizeibehörde mit Bescheinigung der Staatsanwaltschaft

- gegebenenfalls Ausweis des mündlich Anzeigepflichtigen

- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person, Nachweis der Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person

- urkundlicher Nachweis der Geburtsangaben einschließlich der Registerdaten

- Angaben über Name, Anschrift, Familienstand, gegebenenfalls Nachweis über Ehe, Lebenspartnerschaft, Auflösung - jeweils mit Registerdaten

- Angabe zum letzten Ehegatten oder Lebenspartner

- Angabe zu Kindern

- Angaben zum Nachlass

- Angabe eines Auskunftgebers

 

 

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zentrale E-mail: standesamt@toenisvorst.de

 

Anschrift: Tönisvorst-SanktTönis, Hochstr. 20 A (Altes St.Töniser Rathaus) - Navigation: Ringstraße, Parken: "Neuer Markt"

Trauraum Vorst: Tönisvorst-Vorst, Sankt Töniser Straße 8 (Altes Vorster Rathaus)

 

Für Ihren persönlichen Besuch benötigen Sie einen Termin, Vereinbarung unter 02151/999-207 sowie -204 und -214.

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Kontakt

Anna Maria Jorißen

Telefon:
02151/999207
E-Mail:
Anna-Maria.Jorissen@toenisvorst.de

Iris Langels

Telefon:
02151/999214
E-Mail:
Iris.Langels@toenisvorst.de

Angela Steinmetz

Telefon:
02151/999204
E-Mail:
Angela.Steinmetz@toenisvorst.de
 

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