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Straßenfeste

Straßenfeste können von Straßengemeinschaften,Vereinen etc. im öffentlichen Straßenraum durch die  Straßenverkehrsbehörde oder durch das Ordnungsamt durch eine Sondernutzungserlaubnis genehmigt werden. Hierzu werden verschiedene Angaben benötigt.

Die nachfolgende Checkliste soll dazu dienen, ihren schriftlichen Antrag mit den notwendigen Angaben zu versehen.Darüber hinaus sollte dem Antrag eine Planskizze beigefügt werden.

  • Vorliegen eines versammlungsrechtlichen Falles?
  • Privater Charakter?
  • Gewerblicher Charakter?
  • Vorliegen einer gewerberechtlichen Genehmigung?
  • Sonn- oder Feiertagsveranstaltung?
  • Ausnahmegenehmigung vom Arbeitsverbot?
  • Veranstalter bekannt?

Dem Ordnungsamt ist der Veranstalter mitzuteilen Erlaubnis zur Abgabe von Speisen und Getränken an Verkaufsstellen vorhanden?

  • Anbieten von reisegewerblichen Tätigkeiten?
  • Reisegewerbekarten bei den Anbietenden vorhanden?
  • Liegen reisegewerbeerlaubnisfreie Tätigkeiten vor?
  • Könnte übermäßiger Lärm oder sonstige Immissionen entstehen?
  • Erteilung von Auflagen zur Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und Grenzwerten
  • Einschaltung von anderen Behörden notwendig?
  • Feuerwehr wegen Rettungswegen, Brandschutz etc.
  • Bauamt wegen der Zulässigkeit von Bauwerken, Aufbauten etc.
  • TÜV o. Ä. wegen der gerätetechnischen Standsicherheits- und Festigkeitsüberprüfungen etc.

Gesundheitsamt wegen der Einhaltung von hygienerechtlichen Vorschriften Gewerbeamt wegen der evtl. Festsetzung nach der GewO, Reisegewerbekarten etc. Straßenbehörde/Ordnungsamt wegen der Sondernutzungserlaubnis etc. Ordnungsamt wegen Absperrungen, Information über Verkehrsbehinderungen etc.  

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie vor der Planung von Veranstaltungen die Informationsmöglichkeiten im Bereich Veranstaltungssicherheit

 

Kontakt

Tanja Küsters

Telefon:
02151/999141
Telefax:
02151/999311
E-Mail:
Tanja.Kuesters@toenisvorst.de
 

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Impressionen aus Tönisvorst