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Ab heute, 26. Juli 2021, gilt die Landesinzidenzstufe 1

Mitteilung vom 26.07.2021

Ab heute, 26. Juli 2021, gilt die Landesinzidenzstufe 1 – Was das heißt, erläutert eine Pressemitteilung des Landesgesundheitsministeriums

Für Nordrhein-Westfalen gilt ab dem heutigen Montag (26. Juli 2021) die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen. Welche Schutzmaßnahmen das sind? Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab heute, 26. Juli, folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen:Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

Weitere Infos? Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen hat das Landesgesundheitsministerium (MAGS) unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.

 

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