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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Mitteilung vom 19.07.2018
Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Stadt Tönisvorst
für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kempen
und den Strafkammern des Landgerichts Krefeld.
Der Rat hat in der Sitzung am 12.07.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Krefeld und das Amtsgericht Kempen gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
23. Juli bis 27. Juli 2018 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Verwaltungsgebäude Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst
Zimmer 35; montags-donnerstags von 8:00 - 16:00 Uhr; freitags von 8:00 - 12:00 Uhr
Den gesamten Bekanntmachungstext finden Sie hier: Bekanntmachung