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Bundesnotbremse tritt ab 24. April 2021 in Kraft
Mitteilung vom 22.04.2021 (archivierte Mitteilung)
Ab dem 24. April setzt der Kreis Viersen die Bundesnotbremse um. Was ändert sich damit für die Apfelstadt? Es gibt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Und die meisten körpernahen Dienstleistungen - bis auf den Besuch beim Friseur oder der Fußpflege mit negativem Corona-Test - sind nicht mehr möglich (Kosmetikerin, Massage, Tattoo-Studio). Wichtig: Die Bundesnotbremse wird vor Ort ab 24. April, 0.00 Uhr in Kraft gesetzt. Heißt: Die erste Aussgangssperre beginnt heute Nacht um 0.00 Uhr und geht bis 5.00 Uhr. Hier die ab dem 24. April gültigen Regelungen im Einzelnen gemäß einer Information des Bundes.
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen.Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person bleiben weiterhin auch bei einer Inzidenz über 100 möglich - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
Ausgangsbeschränkung:
Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen - allerdings nicht in Sportanlagen.
Einzelhandelsgeschäfte
Hier ändert sich in Tönisvorst zunächst nur die maximal zulässige Anzahl der Kunden*innen. Für die ersten 800 m² sind 20 m² pro Kunde erlaubt - danach 40 m² je Kunde. Beispielrechnung? Bei einem Discounter mit 1100 m² Verkaufsfläche reduziert sich die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kund*innen auf 48. Ansonsten ist eine Terminbuchung mit negativem Corona-Test in Geschäften des nicht-alltäglichen Bedarfs weiterhin möglich.
Sport
Zulässig ist nur der Individualsport, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens 5 Kindern. Anleitungspersonen müssen einen negativen Coronatest einer anerkannten Teststelle nicht älter als 24 Stunden vorweisen.
Gastronomie
Die Gastronomie bleibt geschlossen. Ein Abverkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens ist unzulässig. Aber: Außerhalb der Ausgangssperre bleiben Take-Away und die Auslieferung von Speisen und Getränken weiter zulässig.
Körpernahe Dienstleistungen: Nur in Ausnahmen (Friseur und Fußpflege)
Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden können. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test einer anerkannten Teststelle vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein. Wichtig für Friseurbesuch oder Fußpflege: Es ist eine FFP-2-Maske oder vergleichbar zu tragen.
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165:
Vor Ort noch nicht der Fall, aber: Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.
Homeoffice:
Die Verpflichtung, Homeofficeanzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.
Weitere Infoos beim Kreis unter: http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1069802.html sowie beim Bund unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982
Text: (cp/Abt5)