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Konzeptvergabeverfahren „Gemeinschaftliches Wohnen Schelthofer Straße
Mitteilung vom 16.03.2022
Konzeptvergabeverfahren „Gemeinschaftliches Wohnen Schelthofer Straße“
Geringerer Flächenverbrauch – mehr Gemeinschaft: Immer wieder wurde von Bürger*innen der Wunsch geäußert, einmal innovative Wohnformen in der Apfelstadt realisieren zu können: Zum Beispiel in Form von generationsübergreifenden oder aber gemeinschaftlichen Wohnprojekten. So eine innovative Wohnform könnte jetzt an der Schelthofer Straße entstehen: Vom 17. März bis zum 17. Juni 2022, 12 Uhr, können sich Initiativen oder Genossenschaften um ein etwa 5000 Quadratmeter großes Grundstück westlich vom Schwimmbad H2Oh! bewerben – im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens.
Ziel?
Ziel ist ein lebendiges, gemischtes Quartier in hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität zu entwickeln. Und da die Qualität des Konzeptes entscheidend ist und nicht die Höhe des gebotenen Kaufpreises, erfolgt die Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität zum Festpreis (aktueller Bodenrichtwert am Tag der Ausfertigung des Notarvertrags). Entsprechend werden dabei nicht nur wohnungs-, umwelt- und stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt, sondern zeitgleich auch eine Kaufpreisdämpfung bei Grundstücken angestrebt.
Anforderung an die Bewerbung unter anderem?
Es muss erkennbar sein, dass das Wohnprojekt nachhaltig ein generationen- und familienformenübergreifendes Miteinander erreichen will, und dass ausdrücklich auch die Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen angestrebt wird. Dazu gehört auch die gleichberechtigte Mitbestimmung der Mitglieder. So sollen beispielsweise die (angestrebte) Rechtsform des Projektes sowie die beabsichtigte Organisation und Rahmenbedingungen des gemeinschaftlichen Lebens so gewählt sein, dass die Mitglieder gleichberechtigt über die wesentlichen Fragen des gemeinschaftlichen Lebens sowie die Errichtung und den Betrieb der gemeinsam genutzten Gebäude mitbestimmen können.
Weitere Aspekte?
Die Finanzierung des Projektes muss erkennbar transparent und langfristig angelegt sein und das realisierte Projekt soll kein Spekulationsobjekt werden können. Zudem soll es möglichst ressourcenschonend erstellt und unterhalten werden können. Demnach sollen Photovoltaik-Anlagen sowie Dachbegrünungen Bestandteil des Projektes sein, um die Folgen des Klimawandels abzumildern.
Wer entscheidet über das Projekt?
Die Betreuung des Verfahrens erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen. Das Entscheidungsgremium besteht aus etwa 15 Personen. Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen des Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Infrastruktur (StaReIn), dem Bürgermeister sowie Vertreter*innen der beteiligten Fachämter der Stadt Tönisvorst. Die Entscheidung über den Grundstücksverkauf obliegt dem Rat der Stadt Tönisvorst.
Vergabeverfahren im Detail:
Wer das alles im Detail nachlesen möchte: Alle für das Konzeptvergabeverfahren erforderlichen Unterlagen werden ab Donnerstag, 17. März, auf der Homepage der Stadt Tönisvorst (www.toenisvorst.de/de/abt7/gebaeude-und-grundstuecke/) zum Download zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird das Konzeptvergabeverfahren im Amtsblatt des Kreises Viersen unter https://www.kreis-viersen.de/landkreis/amtsblatt veröffentlicht.
Text: (cp) & Foto: (D8)