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Maskenpflicht im Stadtgebiet Tönisvorst
Mitteilung vom 04.11.2020 (archivierte Mitteilung)
Die Zonen mit Maskenpflicht in der Stadt Tönisvorst sind die Hochstraße, der Rathausplatz und das Wirichs Jätzke. Wer wissen möchte, wo im Kreis Viersen überall Maskenpflicht in den Innenstädten und Ortskernen gilt: Sie sind als Karte im Amtsblatt Nr. 52/2020 des Kreises Viersen abgebildet, die für Tönisvorst auf Seite 52.
Wo gilt sonst noch Maskenpflicht im Freien?
- auf Spielplätzen - für Erwachsene sowie alle Schulkinder, auf dem Schulgelände - auch für Grundschüler,
- auf Märkten oder ähnlichen Verkaufsstellen im Freien,
- Bei den nach der Coronaschutz-Verordnung ausnahmsweise zulässigen Zusammenkünften, Versammlungen und Veranstaltungen bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen unter freiem Himmel.
Text: (cp)
aktualisiert nach OVG-Urteil am 10.02.2021