Inhalt

Parkscheibenpflicht - bis auf eine Ausnahme - aufgehoben

Mitteilung vom 21.12.2020

Wie beim ersten Lockdown im Frühjahr ist auch jetzt wieder die Parkscheibenpflicht aufgehoben. Dieses Mal in den Ortskernen von Vorst und St. Tönis. Dauer der Aufhebung: Bis zum Ende des Lockdowns – aktuell ist das der 10. Januar. Dementsprechend hat die Stadt heute alle Schilder zur Parkscheibenpflicht abgeklebt. Einzige Ausnahme? Der vordere Bereich des REWE-Parkplatz im St. Töniser Ortskern.

Text: (cp)

 

@@teaser