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Quarantäne auch nach positivem Schnelltest-Ergebnis

Mitteilung vom 19.01.2021

Muss ich nur in Quarantäne, wenn es vom Gesundheitsamt angeordnet wurde? Nein. Eine Quarantäne muss man in einigen Fällen auch eigenverantwortlich und direkt beginnen. Zum Beispiel:

  • Wenn mein PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist,
  • Jetzt neu: Wenn mein Corona-Schnelltest (PoC-Test) positiv ausgefallen ist,
  • Wer mit einer positiv getesteten Person – egal ob PCR-Test oder Corona-Schnelltest (PoC-Test) - zusammen in einem Haushalt lebt.Wenn ich Krankheitssymptome zeige und ich mich deshalb einem PCR-Test unterziehe – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses.

Informationspflichten

Ganz wichtig: Ich habe als infizierte Person zudem Informationspflichten. So müssen Personen mit positivem Testergebnis (infizierte Personen) unmittelbar ihre engen persönlichen Kontakte informieren, mit denen sie sich in den vier Tagen vor oder in der Zeit seit Durchführung des Tests getroffen haben.

Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt (über 15 Minuten) kein Abstand von anderthalb Metern untereinander eingehalten wurde und keine Alltagsmasken getragen wurden. Die so informierten Personen werden gebeten, sich freiwillig in häusliche Quarantäne zurückzuziehen. Wenn die informierten Personen weiterhin Kontakte nach außen haben müssen, sollen sie verstärkt auf Hygieneregeln achten, Alltagsmaske tragen, Abstand halten und Kontakte reduzieren - bis das zuständige Gesundheitsamt das weitere Vorgehen festgelegt hat.

All diese Regelungen stehen in der aktualisierten Quarantäne-Verordnung des Landes NRW, die ab heute, 19. Januar 2021 gilt.

Was ist in der aktualisierten Fassung der Quarantäne-Verordnung noch neu?

Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll  von einer Verkürzung der Quarantäne abgesehen werden.

Übersicht mit allen Verhaltensempfehlungen und Regeln

Eine übersichtliche Auflistung aller Empfehlungen und Verhaltensregeln findet man auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene. Alles auf einen Blick bietet zudem eine Info-Grafik des Gesundheitsministeriums.

 

Text: (MAGS/cp)

 

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