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'Verteidigung der Ehre des Widerstands und der Deportierten'
Mitteilung vom 31.01.2022
“Warum ich diese Formulierung so wichtig finde? Weil hierdurch das wirkungslos wird, was die Nazis stets beabsichtigten: die Entmenschlichung derjenigen, die sie verfolgt und getötet haben“, so Bürgermeister Uwe Leuchtenberg anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus heute auf dem jüdischen Friedhof in Vorst.
Sein Ausgangspunkt? Das Belgische Gesetz gegen die Leugnung des Holocaust. „Die Nazis haben immer wieder versucht, im kollektiven Bewusstsein zu verankern, dass die Menschen jüdischen Glaubens ebenso wie die anders Denkenden unwert seien. Unsere belgischen Freunde und Nachbarn zerstören mit einer einzigen Formulierung dieses Ziel der Nazis. Sie schreiben von der Ehre“, so der Bürgermeister. Damit hätten die belgischen Freunde und Nachbarn - ohne ein weiteres Wort verlieren zu müssen - den Status derjenigen, die verfolgt wurden, unumstößlich und für alle sichtbar gemacht: „Die Deportierten sind Menschen mit Würde“, so der Bürgermeister. Und wer die Ehre dieser Menschen angreife, käme nicht davon.
Konkret heißt es im belgischen Gesetz: „Wer unter einem der im Strafgesetzbuches erwähnten Umständen den während des zweiten Weltkrieges vom deutschen nationalsozialistischen Regime begangenen Völkermord leugnet, grob verharmlost, zu rechtfertigen versucht oder billigt, wird mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro bestraft“. Weiter heißt es: „Sowohl UNIA (das interföderale Zentrum für Chancengleichheit), als auch jede juristische Person, die aufgrund ihrer Satzung die Verteidigung der moralischen Interessen und der Ehre des Widerstands oder der Deportierten anstrebt (…)“ dürfen, „die Initiative zu einem Prozess ergreifen“.
Bürgermeister Uwe Leuchtenberg: „Das heißt im Klartext: Wer es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Ehre der Deportierten zu verteidigen kann unmittelbar bei Gericht eine Klage einreichen. In diesem Sinne sehe ich auch unsere heutige Zusammenkunft. Wir alle, die wir heute hier stehen, mahnen nicht nur. Nein, wir machen all diejenigen, die den Holocaust verharmlosen und leugnen, darauf aufmerksam, dass sie mit ihrem Narrativ nicht durchkommen. Indem wir hier stehen, machen wir ihr Narrativ wirkungslos“, so der Bürgermeister. Grund für die Recheche zu dem Gesetz? Die vor einer Woche gemeinsam von Israel und Deutschland vor der UN eingebrachte Resolution gegen das Leugnen des Holocaust anlässlich des 80. Jahrestages der Wannseekonferenz.
Nach der Rede des Bürgermeister sprachen Vertreter der Kirchen – so Christa Thomaßen vom Gemeindevorstand der Katholischen Kirche sowie Pfarrer Pfarrer Martin Gohlke von der Evangelische Kirchengemeinde Anrath-Vorst - ein gemeinsames Gebet, wobei sie abwechselnd die Sätze vortrugen. Dabei ging es unter anderem darum, auch heute nicht wegzuschauen, wenn Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit oder ihrer Art zu sein, Gewalt und Ungerechtigkeit widerführen. Rund 20 Personen nahmen an dem offiziellen Gedenken teil.
Der jüdische Friedhof in Vorst wurde in den 1860er Jahren angelegt, der nach 1861 bis 1938 belegt wurde. Die Grabsteine auf der rund 1080 Quadratmeter umfassenden Parzelle wurden Anfang der 1940er Jahre abgeräumt und sind nicht erhalten.
Text: (cp)