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Wahlbenachrichtigung erhalten? Am 13.09.20 ist Kommunalwahl

Mitteilung vom 20.08.2020

Am 13. September ist Kommunal-, Bürgermeister- Kreistag- und Landratswahl. 24 468 Bürger*innen sind dann aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die dürfen mit ihrer Stimme darüber entscheiden, wer Bürgermeister, wer Ratsmitglied sowie wer Landrat und Kreistagsmitglied wird. Unter den Wähler*innen sind auch 987 EU-Bürger*innen und 987 Erstwähler*nnen, hat man ab 16 Jahren bei der Kommunalwahl das aktive Wahlrecht. Angesichts der Corona-Pandemie erfolgt die Wahl unter entsprechenden Schutzvorkehrungen.

Wo und wie wird gewählt? Andere Wahllokale

In der Wahlbenachrichtigung steht, welches Wahllokal – sprich Stimmbezirk - für einen zuständig ist. Was dieses Jahr besonders wichtig ist, da sich der Zuschnitt der Wahlbezirke verändert hat und manch ein Wahllokal verlagert wurde. So kamen einige Kitas mit engen Fluren aufgrund des Abstandsgebotes nicht mehr infrage. Stattdessen ist die Stadt auf Sporthallen ausgewichen. Darum: Bevor man sich auf den Weg zu seinem angestammten Wahllokal macht, besser noch einmal auf die Wahlbenachrichtigung schauen. Denn: Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Darüber hinaus gibt es elektronisch einen Wahllokalfinder.

Was muss ich zur Wahl am 13. September mitbringen?

Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass muss man zur Wahl mitbringen. Ein dieses Jahr für die Wahl ebenfalls unabkömmliches Accessoire? Der Mund-Nasen-Schutz - und gerne auch der eigene Kugelschreiber. Klar auch: Vor und in den Wahllokalen gilt die AHA-Regel. Heißt: Abstand halten, vor Eintritt Handdesinfektion und Alltagsmaske tragen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Entsprechend bekommt jede wahlberechtigte Person bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Es ist nur eine Wahlkabine aufgebaut. Maximal vier wahlberechtigte Personen dürfen sich zusätzlich zu den Wahlhelfern pro Wahllokal aufhalten.

Briefwahl: Frist für Antragsunterlagen läuft jetzt ab

Wer selber noch Briefwahl beantragen möchte, sollte beachten, dass es dafür Fristen gibt. Elektronisch kann man nur noch bis morgen Früh, 10. September, 6 Uhr morgens die Briefwahl auf olgenden Wegen beantragen.

  • Entweder direkt online auf der Startseite der Stadt unter „Aktuelle Themen“,  
  • per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder
  • per Mail an wahlen@toenisvorst.de

Für ganz “Kurzentschlossene” gibt es danach notfalls noch die Möglichkeit, einen Termin beim Wahlbüro zu vereinbaren und jetzt am Freitag, 11. September, nach Abgabe der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung, seine Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen. Ab 18 Uhr ist aber auch hier Schluss. Danach heißt es dann: Am Sonntag, 13. September, im zuständigen Wahllokal wählen.

Noch ein letzter Hinweis: Damit das mit der Briefwahl auch klappt, müssen die amtlichen Briefumschläge mit der eigenen Stimme spätestens am Wahltag, 13. September, um 16 Uhr im Verwaltungsgebäude St. Tönis, Bahnstraße 15, eingegangen sein.

Wahlergebnisse

Sobald die Wahllokale geschlossen haben, wird ausgezählt. Wie in jedem Jahr sind die Ergebnisse online über das KRZN abrufbar. Der Link wird auf der Startseite der Stadt Tönisvorst unter www.toenisvorst.de zur Verfügung gestellt.

Pandemiebedingt wird es keinen zusätzlichen Aushang der Ergebnisse an Pinnwänden im Ratssaal an der Hochstraße geben.

 

Text: (cp)

 

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