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Wohngeld-Plus: Empfehlung, Antrag fristwahrend zu stellen
Mitteilung vom 16.12.2022
Die neuen gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld – dem „Wohngeld.Plus“ - treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das Software-Update mit den dann geltenden Rahmenbedingungen für die Kommunen kommt allerdings erst am 1. April 2023. Sprich: Wie alle anderen Kommunen steht auch die Stadt Tönisvorst vor dem Problem, ab 1. Januar 2023 mittels der vorhandenen Software zwar Wohngeldbescheide nach altem Recht ausstellen zu können – nicht aber nach neuem. Wer wirklich Anspruch auf das neue Wohngeld hat, wird die Stadt Tönisvorst abschließend erst ab 1. April sauber mit der korrekten Software berechnen können.
Wie geht die Stadt Tönisvorst damit um?
Die Stadt Tönisvorst bittet potenzielle Klienten, fristwahrend im Januar einen Antrag zu stellen, damit eben gegebenenfalls rückwirkend die Mittel ausgezahlt werden können und keine Ansprüche verfallen. In jedem Fall weist die Stadt darauf hin, dass es bei der Prüfung und Bewilligung der Anträge aus den oben genannten Gründen, sowie aufgrund der Vielzahl an zu erwartenden Anträgen zu Verzögerungen kommen kann. Die Stadt Tönisvorst ist dabei selbstverständlich bestrebt alle Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten.
Was heißt Wohngeld-Plus?
Mit der Wohngelderhöhung will der Gesetzgeber eine finanzielle Mehrbelastung der einkommensschwächeren Haushalte verhindern – zum Beispiel aufgrund gestiegener Energiekosten. Denn: Im bisherigen Wohngeld waren Kosten für Heizung und Warmwasser nicht berücksichtigt. Das ändert sich jetzt mit dem Wohngeld-Plus. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heiz-Energie wird es eine dauerhafte Heizkomponente geben, sprich die Bürger*innen sollen durch einen Zuschuss zur Warmmiete künftig bei den Heizkosten entlastet werden.
Darüber hinaus haben durch die Reform mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, sprich der Einkommensparameter wurde verändert. Dritte Komponente des „Wohngeld-Plus“? Die Klimakomponente, womit der Gesetzgeber für mehr klimagerechten und bezahlbaren Wohnraum sorgen möchte. Konkrete Informationen hierzu findet man auf der Seite des Bundesministeriums unter BMWSB - Startseite - "Wohngeld Plus" – Reform (bund.de).
Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Als erste Orientierung könnte der Wohngeldrechner des Bundesministeriums dienen. Den findet man auf der Seite des Bundesministeriums unter BMWSB - Wohngeld - WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de).
Wie stelle ich als Tönisvorster*in einen Antrag auf Wohngeld-Plus?
Hierfür sich einfach an die Wohngeldstelle der Stadt wenden. Das geht per Mail unter jeanette.zirngast@toenisvorst.de oder christiane.heikaus@toenisvorst.de oder telefonisch unter 02151/999-118 oder 02151/999-106.
Text: (A4/cp)