Ruhestörung

Regulär herrscht zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen. Auch die Stadt Tönisvorst hat durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung Ausnahmeregelungen getroffen.

Möchten Sie eine Ruhestörung melden? Wenden Sie sich außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gerne an den Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde der Stadt Tönisvorst. Dieser ist über die Kreisleitstelle unter der Telefonnummer +4921628195100 zu erreichen.

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