Stadtrat

,,Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister."

§ 40 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW


 

Entscheidet der Bundestag über Bundesrecht und der Landtag über das Landesrecht, obliegt dem Stadtrat die Aufgabe, das kommunale Recht vor Ort zu prägen und gestalten. Festgehalten sind die Aufgaben des Stadtrates einer Kommune in Nordrhein-Westfalen im § 40 der Gemeindeordnung für das Land NRW. Da heißt es, dass „die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürger*innenschaft bestimmt wird. Die Bürger*innenschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister, der gleichzeitig Vorsitzender des Rates ist, vertreten. Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister."

Seit der Kommunalwahl am 13. September 2020 gehören dem Rat der Stadt Tönisvorst 48 Mitglieder (zuvor 38) an. Mit Bürgermeister Uwe Leuchtenberg (SPD) als Vorsitzenden sind es insgesamt 49 Mitglieder.

Vertreten sind - neben dem Bürgermeister - sechs Fraktionen:

So erreichen Sie uns