Ehrenamtskarte NRW

Die Ehrenamtskarte NRW wird durch den Bürgermeister der Stadt Tönisvorst verdienten Bürgerinnen und Bürgern verliehen.
Ohne die freiwillige Zeit und Kraft von Bürgerinnen und Bürgern gäbe es in Tönisvorst nicht die große Gemeinschaft mit sozialen, sportlichen, kirchlichen und kulturellen Treffpunkten. Sie alle ermöglichen, dass das Gemeinwohl lebt. All diesen Menschen soll durch die Überreichung der Ehrenamtskarte gedankt werden.
Mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW verleiht die nordrhein-westfälische Landesregierung ihrer Wertschätzung Ausdruck für bürgerschaftliches Engagement.
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Städten und Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Auf der Internetseite www.engagiert-in-nrw.de sind alle teilnehmenden Städte und alle Vergünstigungspartner verzeichnet.


Vergabekriterien

Für die Vergabe gelten landesweit einheitliche Kriterien, die durch die ausgebenden Kommunen ergänzt werden können.
Für die Stadt Tönisvorst gelten folgende Grundlagen:

  •  Bürgerschaftliches Engagement von fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr

  •  Es dürfen keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden

  • Das Ehrenamt muss seit 2 Jahren ausgeübt werden

  • Der Wohnort oder der Einsatzort muss Tönisvorst sein

  • Eine Bestätigung durch den Träger, bei dem das Ehrenamt ausgeübt wird, muss mit
    2 Unterschriften dem schriftlichen Antrag beigefügt werden

  •  Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren

Unterzeichnung und Verleihung

Die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW zwischen dem Land NRW und der Stadt Tönisvorst wurde im Juni 2013 unterzeichnet.


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