Empfangsvollmacht für Schreiben und Verwaltungsakte der Finanzverwaltung



Hinweise

  • In Abhängigkeit des Umfangs der erteilten Vollmacht handelt und entscheidet die durch Sie bevollmächtigte Person bzw. Vereinigung für Sie in Ihrem Namen gegenüber Ihrem Finanzamt.

    Soweit der Umfang der Vollmacht reicht, führt das Finanzamt den Schriftwechsel und die Verhandlungen in Ihren steuerlichen Angelegenheiten in der Regel nur noch mit Ihrer bevollmächtigten Person bzw. Vereinigung. Insoweit sind Sie grundsätzlich nicht mehr verpflichtet – wohl aber berechtigt – persönlich an Ihrem finanzbehördlichen Verfahren teilzunehmen. Ausnahmen hiervon stellen etwaige unvertretbare höchstpersönliche Verfahrenshandlungen dar.
     

    Bitte beachten Sie:

    Die durch Ihre bevollmächtigte Person bzw. Vereinigung für Sie vorgenommenen Handlungen gegenüber Ihrem Finanzamt werden weiterhin Ihnen persönlich zu-gerechnet. Etwaige Fehler Ihrer bevollmächtigten Person bzw. Vereinigung, beispielsweise eine Fristversäumnis oder eine verspätete Abgabe Ihrer Steuererklärung, müssen Sie daher gegen sich selbst wirken lassen.


Weitere Informationen

  • Bei der Bestimmung des Umfangs einer Vollmacht zur Vertretung in Ihren steuerlichen Angelegenheiten haben Sie Gestaltungsfreiheit.

    Eine Vollmacht kann unbeschränkt oder zeitlich und/oder inhaltlich beschränkt ausgestellt werden.

     

    Unbeschränkte Vollmacht

    Wird die Vollmacht unbeschränkt ausgestellt, beinhaltet sie die Berechtigung für folgende Sachverhalte: 

    • Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art
    • Stellung von Anträgen in sämtlichen steuerlichen Verfahren
    • Möglichkeit zur Einlegung und Rücknahme von Einsprüchen jeder Art sowie zum Einspruchsverzicht
    • Möglichkeit zu finanzbehördlichen Verhandlungen jeder Art

    Bitte beachten Sie:

    Soll die Vollmacht auch eine Berechtigung für den Empfang von Steuerbescheiden und sonstigen Schriftsätzen des Finanzamts beinhalten (Bekanntgabevollmacht), muss dies in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt werden. 

     

    Beschränkte Vollmacht

    Die Vollmacht kann zeitlich auf genau bestimmte Steuerjahre beschränkt werden. 

    Außerdem kann eine Vollmacht inhaltlich auf 

    • Steuerarten, 
    • steuerliche Verfahrensabschnitte und/oder 
    • einzelne Verfahrenshandlungen

    beschränkt werden.

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