Leichenpass Ausstellung

Leichenpässe sind erforderlich zum Transport einer Leiche ins Ausland.

Für Sterbefälle, die sich in Tönisvorst ereignet haben, stellt das Standesamt auf Antrag den Leichenpass aus.

Für Sterbefälle aus anderen Städten ist das Ordnungsamt der Stadt Tönisvorst nur zuständig, solange sich die Leiche im Stadtgebiet befindet.

 

Erläuterung

Ein Leichentransport ins Ausland ist nur gestattet, wenn hierzu ein Leichenpass ausgestellt und mitgeführt wird. Unabhängig vom letzten Wohnort des Verstorbenen ist die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes oder des Ortes zuständig, in dem sich die Leiche befindet.

Falls die Leiche vor dem Auslandstransport vom Sterbeort in eine andere Stadt gebracht wurde, zum Beispiel in eine Pathologie, ist auch dort die örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Die Stadt Tönisvorst ist als örtliche Ordnungsbehörde auch zuständig, wenn die Leiche vom Tönisvorster Stadtgebiet aus ins Ausland transportiert werden soll.

Zur Beantragung des Leichenpasses beim Standesamt Tönisvorst sind neben den üblichen Dokumenten zur Sterbefallbeurkundung folgende Unterlagen vorzulegen:

  • offener und vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht eines Bestattungspflichtigen an das beauftragte Bestattungsunternehmen für die Überführung
  • amtsärztliche Leichenschau
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen

 

benötigte Unterlagen:

  • ärztliche Todesbescheinigung, zweite Leichenschau, vom Gesundheitsamt veranlasst beziehungsweise die Freigabe der Staatsanwaltschaft sowie die standesamtliche Sterbeurkunde

Benötigte Formulare


Gebühren

  • Leichenpass: 25,00€

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