Personalausweis

Die Beantragung eines Personalausweises ist in Deutschland jedem Staatsangehörigem möglich und ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs verpflichtend. Ausweise die für Personen über 24 Jahre erstellt werden, besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Personen unter 24 Jahre nur 6 Jahre.

Im Personalausweis werden der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum mit dem Geburtsort, das Geschlecht, der Wohnort mit Anschrift, die Körpergröße, die Augenfarbe sowie Fingerabdrücke und die Signatur des Inhabers / der Inhaberin vermerkt.

Im Falle, dass sich Ihr Familienname ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen sowie bei einem Wohnortwechsel innerhalb oder nach Tönisvorst muss die Adresse dementsprechend geändert werden.

Für diese Dienstleitungen ist in der Stadt Tönisvorst der Bürgerservice zuständig. Die Sachbearbeiter*innen beraten und helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Recherche zur Beantragung eines Personalausweises die Regelungen, Hinweise und Unterschiede zwischen Minder- und Volljährigen sowie Personen über und unter 24 Jahren.

Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich im Bürgerservice.

Vorbereitungen

Übersicht - Ersterteilung Personalausweis (unter 24 Jahren)

Personalausweis Ersterteilung (unter 24 Jahren)

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich!
Bei minderjährigen Personen ist das persönliche Erscheinen dieser zur Antragsstellung verpflichtend!

Ab der Geburt besitzen deutsche Staatsbürger*innen die Möglichkeit einen Personalausweis zu beantragen. Mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs ist der Besitz sogar verpflichtend.

 

vorzulegende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Bei Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter*innen vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:
6 Jahre

Gebühren:
22,80 €
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

Bearbeitungs- und Lieferzeit:
3-4 Wochen

Abholung:
Der/Die Antragssteller*in erhält ab dem 16. Lebensjahr von der Bundesdruckerei Berlin einen PIN-Brief zugesandt. Nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Personalausweis im Bürgerservice zur Abholung bereit.

Für die Abholung bei Personen vor dem 16. Lebensjahr reicht das Erscheinen einer/eines Erziehungsberechtigten mit einer Zustimmungserklärung aller anderen erziehungsberechtigen Personen.

Übersicht - neuer Personalausweis

neuer Personalausweis

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich! 
Bei minderjährigen Personen ist das persönliche Erscheinen dieser zur Antragsstellung verpflichtend!

Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen ist, sich Ihr Wohnort ändert oder eine Hochzeit kurz bevorsteht, ist ein neues Ausweisdokument erforderlich.

 

vorzulegende Unterlagen:

  • alter Personalausweis (nicht länger als 3 Monate abgelaufen)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • ggf. Geburtsurkunde (falls alter Personalausweis länger als 3 Monate abgelaufen)
  • ggf. Heirats- oder Abstammungsurkunde
  • ggf. Eheanmeldung des Standesamts
  • ggf. bei Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter*innen vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:
6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
10 Jahre bei Personen über 24 Jahren

Gebühren:
22,80 € bei Personen unter 24 Jahren
37,00 € bei Personen über 24 Jahren
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

Bearbeitungs- und Lieferzeit:
3-4 Wochen

Abholung:
Der/Die Antragssteller*in erhält ab dem 16. Lebensjahr von der Bundesdruckerei Berlin einen PIN-Brief zugesandt. Nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Personalausweis im Bürgerservice zur Abholung bereit.

Für die Abholung bei Personen vor dem 16. Lebensjahr reicht das Erscheinen einer/eines Erziehungsberechtigten mit einer Zustimmungserklärung aller anderen erziehungsberechtigen Personen.

Kann der/die Antragssteller*in seinen/ihren Personalausweis nicht selbst abholen, muss der/die Abholer*in eine unterschriebene Vollmacht vorlegen.

Übersicht - vorläufiger Personalausweis

vorläufiger Personalausweis

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich! 
Bei minderjährigen Personen ist das persönliche Erscheinen dieser zur Antragsstellung verpflichtend!

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist bei persönlichem Erscheinen des/der Antragssteller*in im Bürgerservice sofort möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen unterlagen mitbringen:

vorzulegende Unterlagen:

  • alter Personalausweis (nicht länger als 3 Monate abgelaufen)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • ggf. Geburtsurkunde (falls alter Personalausweis länger als 3 Monate abgelaufen oder noch keine Ersterteilung erfolgt)
  • ggf. Heirats- oder Abstammungsurkunde
  • ggf. Eheanmeldung des Standesamts
  • ggf. bei Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter*innen vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:
3 Monate

Gebühren:
10,00 €
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

Bearbeitungs- und Lieferzeit:
sofort

In 7 Schritten zum Personalausweis

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit? (erforderlich)
  • Haben Sie einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Tönisvorst? (erforderlich)

     

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren 

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

 

Schritt 4 - Termin zur Beantragung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war.

 

Bearbeitungs- und Lieferzeit

Zwischen der Beantragung und dem Eintreffen des Ausweises liegen ca. 3-4 Wochen Bearbeitungs- und Lieferzeit.

 

Über die Passauskunft können Sie den aktuellen Status verfolgen.

 

Schritt 5 - Terminreservierung zur Abholung

Nachdem durch den ,,PIN-Brief" des Bundesamtes für Inneres und Heimat signalisiert wurde, dass Ihr Ausweis fertig ist, informieren Sie sich über die Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung.

 

Schritt 6 - Abholung Vorbereitungen

Für die Aushändigung eines neuen Ausweises ist das mitbringen des alten Personalausweises verpflichtend. Bringen Sie daher Ihren alten Ausweis zum Termin mit.

Im Falle das Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, benötigt die von Ihnen beauftragte Person eine Vollmacht. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Vordruck und lassen diesen vom Ausweisinhaber*in unterzeichnen:

Zur Abholungen eines Ausweises einer Person vor Vollendung des 16. Lebensjahres, wird eine Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter*innen benötigt. Hierzu nutzen Sie bitte folgenden Vordruck und lassen diesen von allen benötigten Personen unterzeichnen:

 

Schritt 7 - Termin zur Abholung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war.


Gebühren

  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 22,80€

  • Personalausweis für Personen über 24 Jahren: 37,00€

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00€


Hinweise

  • Digitaler Personalausweis

    Wenn Sie die digitale Ausweisfunktion freischalten möchten, ist dies ab der Vollendung des 16. Lebensjahres im Bürgerservice möglich. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres ist die digitale Ausweisfunktion automatisch eingeschaltet und nutzbar.

    Mit der AusweisApp einfach und sicher digital ausweisen. Hier geht’s zum kostenlosen Download.

    Weitere Informationen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Zahlungsoptionen

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit EC-Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

So erreichen Sie uns