Umweltausschuss tagt am Dienstag, 12. März 2024

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Die Stadt Tönisvorst hatte bereits eine Baumschutzsatzung – die allerdings 1996 aufgehoben wurde. Jetzt wird erneut über die Wiedereinführung einer solchen diskutiert und zwar im Ausschuss für Umwelt Ausschusses für Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft (UmKliEnLa) am Dienstag, 12. März 2024. 

Weiteres Thema des Ausschusses ist die kommunale Wärmeplanung. Ein wesentliches Ziel der Wärmeplanung? Den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung aufzuzeigen, sprich eine Strategie für eine maßgeschneiderte Wärmeplanung entwickeln.Die Stadt Tönisvorst muss diese gemäß gesetzlicher Regelung spätestens bis zum 30. Juni 2028 fertig haben. Bevor aber die Stadt etwas beschließen kann, muss zunächst das Land ein “Landeswärmeplanungsgesetz NRW” beschließen, weil eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Das “Landeswärmeplanungsgesetz NRW” ist wiederum für dieses Jahr geplant. 

Wer sich die vollständige Tagesordnung inklusive Vorlagen anschauen möchte: Die sind unter https://tinyurl.com/45xjxw2k veröffentlicht. Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a, 1.Etage.

Weitere Meldungen

  • Kurzvortrag zur E-Mobilität

    E-Mobilität und Öffentliche Ladeinfrastruktur – wie sieht es damit in der Apfelstadt derzeit aus? Einen Vortrag dazu gibt es in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung (MoDiWi). Der tagt am Dienstag, 14. Mai 2024, ab 18 Uhr im Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a.

  • Senkenreinigung vom 21. bis zirka 31. Mai 2024

    4500 Straßenabläufe – auch Senken genannt - gibt es im Stadtgebiet. Damit diese gut funktionieren, werden sie zweimal im Jahr gereinigt. So wie jetzt wieder vom 21. Mai bis voraussichtlich 31. Mai 2024.  Entsprechend die Bitte an die Autofahrer*innen, die Senken nach Möglichkeit nicht zuzuparken, damit möglichst alle gereinigt werden können. Weitere Infos beim Tiefbau unter 02156/999-418.

  • Briefwahllokal hat ab Montag, 6. Mai 2024, geöffnet

    Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Die Wahlbenachrichtungen werden ab Montag, 6. Mai 2024 den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Zudem hat ab Montag, 6. Mai 2024 das Briefwahllokal der Stadt Tönisvorst zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr im Wahlamt der Stadt Tönisvorst, Bahnstraße 10, 47918 Tönisvorst.

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