Ortsrecht

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.

 

Veröffentlicht Bezeichnung Datei
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Erleichterung des Absatzes selbst erzeugten Apfelweines und Weines in der Stadt Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,13.64 KB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Link zum Dokument (PDF,59.46 KB)
Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten in Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,85.25 KB)
Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen in Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,55.69 KB)
Vergnügungssteuersatzung 28.09.2010 Link zum Dokument (PDF,28.71 KB)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Entwässerungseinrichtungen (Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben) und der Kleineinleiterabgabe vom 15. Dezember 2006 Link zum Dokument (PDF,70.54 KB)
Satzung der Stadt Tönisvorst für die Durchführung von Bürgerentscheiden Link zum Dokument (PDF,85.85 KB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über geringere als die in § 6 Abs. 5 und 6 BauO NRW vorgeschriebenen Maße zur Wahrung der bauhistorischen Bedeutung oder sonstigen erhaltenswerten Eigenart eines Ortsteils gem. § 86 Abs. 1 Nr. 6 BauO NRW im Stadtteil St. Tönis Link zum Dokument (PDF,212.33 KB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über geringere als die in § 6 Abs. 5 und 6 BauO NRW vorgeschriebenen Maße zur Wahrung der bauhistorischen Bedeutung oder sonstigen erhaltenswerten Eigenart eines Ortsteils gem. § 86 Abs. 1 Nr. 6 BauO NRW im Stadtteil Vorst Link zum Dokument (PDF,240.47 KB)
Satzung der Stadt Tönisvorst vom 25.03.2002 über örtliche Bauvorschriften gem. § 86 Bau ONW für die Bereiche außerhalb der Ortslagen des Stadtgebietes Tönisvorst. Link zum Dokument (PDF,225.59 KB)

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