Ortsrecht

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.

 

Veröffentlicht Bezeichnung Datei
Satzung über die Höhe der Benutzungsgebühren für die Grundstücksentsorgung Haushaltsjahr 2023 Link zum Dokument (PDF,1.16 MB)
Satzung über die Höhe der Benutzungsgebühren für die Abwasseranlage der Stadt Tönisvorst für das Haushaltsjahr 2022 Link zum Dokument (PDF,1.91 MB)
Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - für das Haushaltsjahr 2023 Link zum Dokument (PDF,2.74 MB)
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Tönisvorst und die Erhebung von Entgelten - 2. Änderungssatzung Link zum Dokument (PDF,2.86 MB)
Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - für das Haushaltsjahr 2022 Link zum Dokument (PDF,2.14 MB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Höhe der Gebühren zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung Jahr 2022 Link zum Dokument (PDF,1.92 MB)
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Tönisvorst und die Erhebung von Entgelten - 3. Änderungssatzung Link zum Dokument (PDF,2.85 MB)
Satzung über die Höhe der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Tönisvorst für das Haushaltsjahr 2022 Link zum Dokument (PDF,1.14 MB)
Satzung über die Höhe der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Tönisvorst für das Haushaltsjahr 2023 Link zum Dokument (PDF,1.18 MB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen - 3. Änderungssatzung Link zum Dokument (PDF,4.34 MB)

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