Bevölkerungsschutz

Was ist Bevölkerungsschutz eigentlich?

Zusammenfassend steht der Begriff Bevölkerungsschutz für alle Einrichtungen und Maßnahmen, die im Falle einer Gefahr oder Hilfe im Katastrophen- und Krisenfall zum Schutz der Zivilbevölkerung dienen.
Handelt es sich um den Eintritt und die Folgen einer (Natur-) Katastrophe, werden Maßnahmen, bezeichnet als Katastrophenschutz, ergriffen, um Menschen, Umwelt und bestimmte Sachwerte zu schützen.
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall (Krieg) werden durch den Zivilschutz abgedeckt.

Um in einem Ernstfall zum Schutz der Bevölkerung schnell reagieren zu können, hat die Stadt Tönisvorst dies in einem Aufgabenbereich zusammengefasst. Dort werden die Risiken identifiziert, Szenarien geplant, Sonderlagen der Einsatzorganisationen vorgeplant und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Organisationen koordiniert.
Dazu gehört z.B. während eines schweren Unwetters wie „Sabine“ im Februar 2020 alle Einsatzkräfte im Stadtgebiet zu koordinieren oder zur Corona Pandemie ein Kontingent an Schutzmasken- und -kleidung oder Desinfektionsmitteln vorrätig zu halten.

Der Bürgermeister beruft im Fall einer größeren Einsatzlage in Tönisvorst, die eine zentrale Leitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen erfordert, den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ein. Dieser agiert im Kreisgebiet eng mit dem Krisenstab des Kreis Viersen zusammen.
Es besteht eine regelmäßige wiederkehrende enge Zusammenarbeit mit der Polizei, Feuerwehr, THW (Technisches Hilfswerk), DRK (Deutsches Rotes Kreuz), JUH (Johanniter-Unfall-Hilfe) und MHD (Malteser Hilfsdienst) im Stadtgebiet.

Weitere Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz und Kommunale Notfallplanung erhalten Sie unter "Weitere Themen".

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