Sicherheit und Ordnung

Die Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Dabei handelt sie auf kommunaler Ebene vorrangig nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Das Gebiet der Allgemeinen Sicherheit und Ordnung umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und verschiedenen Dienstleistungen wie Rattenbekämpfung, Ausstellung von Parkausweisen, bspw. Handwerkerparkausweisen oder Schwerbehindertenparkausweisen, Genehmigungen von Halteverboten, Veranstaltungen oder die Meldung einer Ruhestörung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW.

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