Zentrenkonzept

Zentrenkonzept (Einzelhandelskonzept) der Stadt Tönisvorst 2016

Der Rat der Stadt Tönisvorst hat in seiner Sitzung am 29.06.2017 das Zentrenkonzept (Einzelhandelskonzept) beschlossen.

Das beschlossene Zentrenkonzept der Stadt Tönisvorst verfolgt die Zielsetzung: die mittelzentrale Funktion von Tönisvorst zu stärken, die Lebensbedingungen in den Stadtteilen zu verbessern, das städtische Gefüge in Bezug auf den (großflächigen) Einzelhandel zu ordnen, die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Tönisvorst in ihren Funktionen zu erhalten und - sofern möglich - funktional zu stärken,die verbrauchernahe Versorgung zu sichern und zu verbessern.
Das Zentrenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Es definiert die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Tönisvorst parzellenscharf. Für die zentralen Versorgungsbereiche erfolgt eine Funktionseinstufung hinsichtlich der hier auszuübenden Versorgungsfunktionen. Der Stadtteil St. Tönis verfügt im Bereich der Hochstraße sowie umliegender Straßenzüge über einen Funktionskern mit einem verdichteten Besatz an Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen. Dieser Funktionskern wird als Hauptzentrum ausgewiesen. Im Stadtteil Vorst sind im Bereich um die Clevenstraße / Kuhstraße Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Dieser Bereich des Stadtteils Vorst wird als Nahversorgungszentrum ausgewiesen.
Zudem wird eine „Tönisvorster Sortimentsliste" mit in Tönisvorst zentrenrelevanten, nicht zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten erarbeitet. Mit dem Zentrenkonzept werden Analysen, Bewertungen und planerische Empfehlungen vorgelegt, welche als Instrument für die Steuerung des großflächigen Einzelhandels in der Stadt Tönisvorst dienen.
Das Zentrenkonzept kann im nachstehenden Downloadbereich heruntergeladen werden.

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