Grabmale

Ein Grabmal ist ein stehender oder liegender Hinweis, welcher nach Wunsch mit Namen, Geburts- und/oder Sterbedatum des/der Verstorbenen versehen ist. Die Anbringung eines Grabmals ist nicht vorgeschrieben jedoch genehmigungspflichtig.

Für die Grabmale gelten die jeweiligen Bestimmungen für die unterschiedlichen Grabarten gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Tönisvorst.

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Steineinfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

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