Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Für jeden Menschen auf der Welt gelten die Menschenrechte.
Kinder und Jugendliche haben ganz besondere Rechte. Für sie gibt es seit 1989 ein weltweit gültiges Grundgesetz: Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Damit haben Kinder und Jugendliche nicht nur ein Anrecht darauf, dass sie ausreichend versorgt und geschützt werden, sondern sie haben auch das Recht, dass Erwachsene ihnen zuhören und sie beteiligen.
Das Ziel der Kinder- und Jugendbeteiligung ist, dass die Wünsche, Bedürfnisse und Ideen von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Entscheidungen von Verwaltung und Politik berücksichtig werden.

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